Notwehr oder nicht?

  • Hallo zusammen, seit ein paar Wochen habe ich derben Streit mit einem Albaner. Vor paar Wochen hat dieser Albaner mich angegriffen und da ich jahrelang ins Boxen ging habe ich nur Schläge eingesteckt und keine ausgeteilt. Auf jeden Fall dachte er seit diesem Vorfall das er mit mir alles tun möchte was er will. Fast jedes mal als ich ihn sah klopfte er doofe Sprüche oder kam mir zu nahe. Ich habe es bis jetzt immer ignoriert bis auf gestern. Als ich von einem Fussballmatch nachhause ging mit meinem Kumpell sah ich den Albaner gegenüber auf der Strasse. Er kam mir entgegen und er rammte mich mit seinen Ellenbogen. Er lief weiter und ich drehte mich um und rannte zu ihm und sagte dann seinen Namen und schlug mit voller kraft auf seine Nase. Danach nahm ich ihn in den Schwitzkasten und ich wurf seinen Körper auf den Asphalt und hockte auf ihn. Ich schrie ihn mit voller kraft an und fragte ihn warum er denkt das er mich so respektlos behandeln kann. Und drohte ihn mit Schläge bis er Krankenhaus reif geprügelt ist. Irgendwann kamen paar Erwachsene und zogen uns voneinander. Dann wollte der Albaner mit mir reden, na gut ich hatte dann mit ihm geredet und er meinte das wenn er nüchtern sei das er stärker sei als ich. Ich erklärte das es mir leid tat das ich das gemacht habe aber der wollte es nicht verstehen und wollte die Sache jetzt klären aber ich hatte keine Lust mehr darauf da ich eigentlich nicht so der Schlägertyp bin. Er kam mir immer näher und irgendwann sah ich das er seine Hand in seine Hose steckte und einen Gegenstand rausholte, ich wartete keine Sekunde und gab ihn einen harten Uppercut. Schlussendlich viel er um und ich sah das es ein Teleskop Schlagstock war. Ich brachte ihn noch in die Bewusstlosigkeit position und ging nach hause schlafen.

    Nehmen wir an er würde zu der Polizei gehen (was ich nicht vermute) und eine Anzeige wegen Körperverletzung machen. Mir könnte da doch rein theoretisch nichts passieren da er es Notwehr war oder? Zeugen hatte es genug.

    Mfg. Smitonskel

  • Ich denke nicht, aber es wird zu einem Gericht führen befürchte ich, wenn er eine
    Anzeige macht.

    Paragraph 32 StGB - Notwehr Wer eine Tat begeht, die durch Notwehr geboten ist, handelt nicht rechtswidrig.
    Notwehr ist die Verteidigung, die erforderlich ist um einen gegenwärtigen rechtswidrigen Angriff von sich oder einem anderen abzuwenden.

    Haudi, Nexus 8)

  • Also, an sich würdest du keine Strafe bekommen, jedoch hättest du nicht als erstes zuschlagen dürfen.


    Angenommen einer schlägt dich, dann darfst du auch zurück schlagen, jedoch hat der Typ dich ja schließlich am Anfang nicht geschlagen, auch wenn es ein Schlagstock gewesen ist, er hat dich damit nicht angegriffen, somit hast du eine Körperverletzung erzielt.

    Aber von den Vorfällen danach würde es für beider seits keine Strafe geben.

    Greeze
    Apery

  • Das ist eine sehr grenzwertige Situation. Erstmal hast du richtig gehandelt und die Verwendung des Schlagstockes verhindert. Andererseits hättest du nicht zu 100% sagen können, was er bei sich führt und ob er dich angegriffen hätte. Andererseits musste man aufgrund der Androhung zuvor davon ausgehen, dass du eventuell von ihm angegriffen wirst. Eventuell. Zwickmühle.

    Ob das nun Notwehr war und ob die Maßnahme gerechtfertigt war, muss ein Richter entscheiden. Meiner Einschätzung nach, ist der Fall sehr grenzwertig.


    Du hast auf jeden Fall den Tatbestand der unterlassenen Hilfeleistung erfüllt. Du hast ihm zwar die stabile Seitenlage (ich denke, dass du die meintest) ermöglicht, dich jedoch vom Ort des Geschehens entfernt, ohne alle, in deiner Möglichkeit stehenden Maßnahmen zu ergreifen. Dass du ein Handy dabei gehabt haben wirst - oder, wenn ich das richtig verstanden haben sollte, dein Kollege -, davon kann man wohl heutzutage ausgehen. Einen Rettungswagen zu rufen wäre da das Mindeste gewesen, was man hätte machen können. Besonders da eine niedergeschlagene Person, welche stark bewaffnet auf dem Boden liegt, gerne ein Opfer für Diebstähle ist. Son Teleskopschlagstock kann man immer gebrauchen. Oder die 20€ im Portemonnaie. Und dem Sanitäter zu sagen, dass man die Person so auf dem Boden liegend gefunden hat, ist nicht verboten. Besonders, da diese dann den Schlagstock an sich nehmen werden und man davon ausgehen kann, dass die Polizei ihn fragen wird, was man denn damit vor hatte. "Ich wollte XYZ verprügeln" wird da in den wenigsten Fällen ausgesagt. Glaub mir das ;).


    Sei froh, wenn er dich in Ruhe lässt und er dich nicht anzeigt oder keine Erinnerung mehr an diesen Moment hatte.


    :!: FileXs #Lieblingsmod. :!:
    ... still making kids cry since 2015.

  • Insofern genügend Zeugen aussagen, wird es keine Probleme für dich geben, es ist schließlich, wie gesagt
    Notwehr. Ich würde allerdings den "Albaner" eine Lektion verpassen, und diesen anzeigen, schließlich - hast
    du einen Zeugen dafür, dass er dir einen Schlag mit seinem Ellenbogen verpasst hat. Und das ist Körperverletzung
    und definitiv keine Notwehr. :)

    Etwas Off-Topic, um vielleicht dem ein oder anderen, unter uns - mit wahrscheinlich ähnlicher Einstellung, einen
    Grundgedanken auf den Weg zu geben. Ich bin selber Ausländer, und ich hasse es, wenn man keinen Respekt und
    keine Dankbarkeit an Deutschland richtet. Leute, die sich in Deutschland nicht benehmen können, gehören zurück
    in das Land, wo Sie auch herkommen.

  • Da er ebenso geschlagen hat wie du ihn könnte (!) er gar nicht erst eine Anzeige bei der Polizei erstatten. Als Notwehr kann man diesen Fall nicht zählen.
    Soweit ich weiß muss man bei solchen Vereinen (Boxen, Karate, etc.) ein Vertrag unterschreiben, dass man keine Personen mit den Bewegungen verletzen darf, die man in dem Verein lernt. Wenn der Junge Anzeige erstatten könnte, könnte ebenfalls (,falls du so einen Vertrag unterschrieben hast) dein Verein dich anzeigen.

    Mit freundlichen Grüßen,
    Unaytix

    Zitat

    Man wird vergessen, was du gesagt hast.
    Man wird vergessen, was du getan hast.
    Man wird aber nicht vergessen, welche Gefühle du ausgelöst hast.

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