Hamburg - Die Europäische Kommission und 22 Mitgliedstaaten der EU haben am Donnerstag in Tokio das Anti-Counterfeiting Trade Agreement (Acta-Abkommen) unterschrieben. Mit dem internationalen Handelsabkommen wollen die großen Industriestaaten den Schutz geistigen Eigentums sicherstellen und ihre Standards weltweit verbindlich machen. Dazu gehören Regelungen, nach denen das Fälschen von Markenware unter Strafe steht sowie Urheberrechtsverletzungen im Internet verfolgt werden sollen.
Die offiziellen Beratungen zu dem Abkommen begannen vor vier Jahren. Für die Europäische Union saß die EU-Kommission am Verhandlungstisch mit Ländern wie den USA, Australien, Japan, Südkorea und Kanada. Diese haben das Abkommen bereits im vergangenen Oktober unterzeichnet. In den geheimen Verhandlungsrunden waren besonders drakonische Maßnahmen abgeschwächt worden. China ist Acta bisher nicht beigetreten, das Land gilt als Ursprungsland vieler Produktfälschungen.
Als nächstes muss das Acta-Abkommen ratifiziert werden und zwar, da die Regelungen auch in den Kompetenzbereich der Mitgliedstaaten fallen, sowohl vom EU-Parlament als auch von den einzelnen Ländern. In den meisten Fällen ist dazu die Zustimmung des jeweiligen Parlaments erforderlich. Die EU-Kommission geht davon aus, dass über das Acta-Abkommen im September im EU-Parlament abgestimmt werden wird. Der Ministerrat der EU hatte seine Zustimmung zu Acta im vergangenen Dezember gegeben.
Kritiker fürchten, mit Acta werde die Freiheit im Internet zugunsten der Verfolgung von Urheberrechtsverletzungen eingeschränkt. So wird das Acta-Abkommen als "großer Bruder" von Sopa bezeichnet, der umstrittenen US-Gesetzvorlage, die sehr weitgehende Maßnahmen vorsieht und deren weiteres Schicksal aufgrund massiver Proteste derzeit ungewiss ist. Sie verlangen, den Vertrag zu beerdigen.
Bei der EU-Kommission sorgt die nun im Web laut werdende Kritik an dem Abkommen für Verwunderung. "Acta ist nicht Big Brother", erklärte dazu John Clancy, Pressesprecher der Kommission für Handelspolitik. Ebensowenig ließe sich das Abkommen mit Sopavergleichen. "Acta ist ein internationales Abkommen, für das keine EU-Gesetze geändert werden müssen. Acta sieht nicht vor, dass irgendjemandem der Zugang zum Internet abgeschnitten wird", so Clancy.
Die zuständige deutsche Ministerin Sabine Leutheusser-Schnarrenberger betonte auf Anfrage, dass Acta nicht zu Änderungen im europäischen oder deutschen Recht führe. "Der Vertrag sieht weder eine Verschärfung der Haftung für Internet Service Provider vor, noch berührt er die deutschen oder europäischen Datenschutzregelungen." Einen völkerrechtlichen Vertrag, der Netzsperren vorsieht, hätte die Bundesregierung nicht akzeptiert. "Im Koalitionsvertrag haben wir festgelegt, dass keine Initiativen für gesetzliche Internetsperren ergriffen werden", so Leutheusser-Schnarrenberger.
Deutschland hat nur aus formalen Gründen am Donnerstag das Acta-Abkommen nicht unterzeichnet. Damit ein internationales Abkommen unterschrieben werden kann, sind bestimmte Verfahren einzuhalten. Offenbar war die Zeit dafür einfach zu knapp, die Unterschrift ist nur noch eine Frage der Zeit. Die Bundesregierung hat die Unterzeichnung bereits am 30. November beschlossen. Der Bundestag sei informiert worden und habe keine Bedenken erhoben, heißt es aus dem Justizministerium.
In Kraft tritt das Abkommen auch in Deutschland erst nach der Ratifizierung, für die der Bundestag ein Gesetz beschließen muss. Dies soll offenbar noch dieses Jahr geschehen.
Quelle: SPIEGEL ONLINE - Nachrichten
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das war doch erst ein normaler film jetzt ist es wahr sonndern im internet
FILM : 2012
EDIT : Keine Zusammenfassung
Nun sind die Parlamente an der Reihe: Die EU-Kommission und Vertreter von 22 Mitgliedstaaten haben das umstrittenes Acta-Abkommen gegen Raubkopien und Produktpiraterie unterzeichnet. Noch in diesem Jahr soll Acta ratifiziert werden - auch von Deutschland.