1.] Ja, darf sie. Geht es um ein Unterrichtsfach, wo diese Lehrkraft mitwirkt darf sie rechtlich gesehen dich ausfragen. Gerne kannst du jedoch, aufgrund der Tatsache, dass du die letzten Unterrichtsstunden nicht anwesend warst, eine Beschwerde bei der Direktion deiner Schule einreichen.
2.] Nein, darf sie nicht. Verherrende Gewalt ist von Lehrkraft an Schüler verboten. Zudem dürfen Schüler von der Lehrkraft nicht von der Schülerschaft ausgeschlossen und öffentlich an den Pranger gestellt werden.
3.] Natürlich musst du mit dem Stoff ausgefragt werden, den du auch tatsächlich gelehrt bekommen hast, in diesem Punkt auch genau von dieser Lehrkraft.
4.] Wie schon bei Punkt 1 erwähnt kannst du bei der Direktion oder Administration (gibt es an manchen Schulen) eine Beschwerde einreichen, mit Eltern klingt überzeugender. =)