Artikel 3 Grundgesetz
(1) Alle Menschen sind vor dem Gesetz gleich.
(2) Männer und Frauen sind gleichberechtigt. Der Staat fördert die tatsächliche Durchsetzung der Gleichberechtigung von Frauen und Männern und wirkt auf die Beseitigung bestehender Nachteile hin.
(3) Niemand darf wegen seines Geschlechtes, seiner Abstammung, seiner Rasse, seiner Sprache, seiner Heimat und Herkunft, seines Glaubens, seiner religiösen oder politischen Anschauungen benachteiligt oder bevorzugt werden.
Niemand darf wegen seiner Behinderung benachteiligt werden.
Artikel 4 Grundgesetz
(1) Die Freiheit des Glaubens, des Gewissens und die Freiheit des religiösen und weltanschaulichen Bekenntnisses sind unverletzlich.
(2) Die ungestörte Religionsausübung wird gewährleistet.
(3) Niemand darf gegen sein Gewissen zum Kriegsdienst mit der Waffe gezwungen werden. Das Nähere regelt ein Bundesgesetz.
Damit würde das verbieten des Kopftuchs welches zu der Ausübung einer Religion gehört gegen das Grundgesetz Artikel 4 Absatz 2 verstoßen.
Vor oder Nachteile darf es auch keine geben, das würde gegen das Grundgesetz Artikel 3 Absatz 3 verstoßen, das gleiche gilt für Männer und Frauen die gottgläubisch sind siehe Grundgesetz Artikel 3 Absatz 2.




