Beiträge von SkyWAVE

    Hi Leute,
    ich habe mich mal dran gesetzt und meine erste Signatur iun ps gemacht :)
    Ich würde gerne Feedback und verbesserungsvorschlage bekommen, ihr könnt das ganze natürlich
    auch mit x/10 Punkten bewerten.

    die Signatur

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    Ersteinmal viel Glück mit deinem Spiel,
    ich finde nur die Story kommt mir ein bisschen zusammen gequetscht vor, vllt. könnte man da noch was drehen, weil diese Wesen erschaffen die Erde,Plup ist ein böser man da, plup ist ein guter man da, verstehst du was ich meine?

    die Font gefällt mir nicht und es ist nichts besonderes, einfach ne Schnitmaske erstellt und den Flare inneinander kopiert... Fertig.
    Trotzdem, weils dein erstes Logo ist 1/10, übe einfach weiter und iwan sieht das vllt. auch so aus, dass das Logo brennt.

    Lg.
    SkyWAVE

    Die ist ein Auszug aus demn TMG

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    III. Die einzelnen Pflichtangaben
    Folgende Angaben müssen gemacht werden:

    1. Name und Anschrift des Anbieters
    Zunächst ist der komplette Name bzw. die vollständige Firmenbezeichnung inklusive Rechtsformzusatz anzugeben. Weiterhin müssen Strasse, Hausnummer, Postleitzeitzahl und Ort angegeben werden. Die Angabe einer Postfachs genügt nicht. Bei juristischen Personen und Personenvereinigungen ist der Sitz anzugeben.

    2. Informationen zur schnellen Kontaktaufnahme
    Dies sind ausweislich der Gesetzesbegründung Telefonnummer, Faxnummer, und Email-Adresse. Wer verhindern möchte, dass die Email-Adresse von Spam-Robots ausgelesen wird, sollte die Angaben in Form einer JPEG- oder GIF-Datei bereitstellen. Verfügt der Anbieter z.B. über keine Faxnummer, so muss diese natürlich nicht angegeben werden.

    3. Angabe des Vertretungsberechtigten
    Bei juristischen Personen, Personengesellschaften und sonstigen Personenzusammenschlüssen ist die Angabe des Vertretungsberechtigten erforderlich.

    4. Angabe der Aufsichtsbehörde
    Bedarf die Tätigkeit des Anbieters der behördlichen Zulassung, so ist die zuständige Aufsichtsbehörde nebst Kontaktdaten aufzuführen.

    5. Register und Registernummer
    Ist der Anbieter im Handelsregister, Vereinsregister, Partnerschaftsregister oder Genossenschaftsregister eingetragen, so ist das entsprechende Register zu benennen und die Registernummer anzugeben.

    6. Umsatzsteuer-Identifikationsnummer
    Soweit vorhanden muss auch die Umsatzsteuer-Identifikationsnummer angegeben werden.

    7. Zusätzliche Pflichten für besondere Berufsgruppen
    Ist der Anbieter ein Angehöriger eines Freien Berufes, bei dem die Berufsausübung geregelt oder die Berufsbezeichnung geschützt ist (z.B. Rechtsanwälte, Steuerberater, Wirtschaftsprüfer, Ärzte, Zahnärzte, Architekten, beratende Ingenieure etc.), so sind zusätzlich die Berufsbezeichnung und der Staat, in dem diese verliehen wurde, anzugeben. Schließlich müssen die berufsrechtlichen Regelung benannt und im Volltext oder vorzugsweise durch entsprechende Links verfügbar gehalten werden. Häufig stellen die jeweiligen Kammern und Berufsverbände entsprechende Internetseiten zur Verfügung, auf die per Link verwiesen werden kann.

    8. Weitere Angaben
    Sofern aufgrund anderer Vorschriften weitere Informationspflichten bestehen, müssen auch diese erfüllt werden. Werden beispielsweise redaktionelle Beiträge veröffentlich, so muss ein Verantwortlicher im Sinne vom § 10 Abs. 3 MDStV benannt werden. Dabei muss es sich um eine natürliche Person handeln, die voll geschäftsfähig ist und Ihren ständigen Aufenthalt im Inland hat.

    Die Informationen müssen nach dem Wortlaut des Gesetzes leicht erkennbar, unmittelbar erreichbar und ständig verfügbar sein. Eine explizite Bezeichnung der Pflichtangaben als "Impressum" oder "Anbieterkennzeichnung nach § 6 TDG" ist daher nicht erforderlich. Weitere Einzelfragen sind ebenfalls umstritten. So wird teilweise die Ansicht vertreten, dass z.B. bei Framestrukturen alle Unterseiten einer Internetpräsenz mit einem entsprechenden Link versehen sein müssen, wenn sich diese auch ohne Mainframe laden lassen. Dies ist m.E. falsch, da Unterseiten einer einheitlichen Internetpräsenz nicht isoliert betrachtet werden dürfen. Wer alle Risiken ausschließen möchte, sollte ein entsprechenden Link in der Navigationsleiste integrieren und zusätzlich jede Unterseite mit einem entsprechenden Verweis versehen.
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    Hey Retrotown,
    ich bin zufällig auf ein neues feature von Google gestoßsen, es nennt sich "Build with Chrome".
    Hier kannst du mit Lego online bauen und es veröffentlichen, andere können sich deine Werke ansehen.
    Daher Google ja ziemlich gross ist werden mehr oder weniger viele Leute sich deine Baukünste ansehen können.
    Also als ich ein noch ein kleines Kind war habe ich oft mit Lego gespielt und es weckt schon paar erinnerungen,
    meine Frage ist wie findet ihr das neue Feature von Google??

    Liebe Grüsse SkyWAVE

    Link: http://www.buildwithchrome.com/

    Ist erlaubt ne Doktorarbeit zu kopieren und ziemlich abzuändern?

    Du kiannst eine Doktorarbeit nicht mit einem Regelwerk vergleichen, bei einer Doktorarbeit geht es um deine Zukunft die Regelwerke sind damit gar nicht zu vergleichen , man darf glaube ich Regeln anders formolieren nur nicht direkt kopieren

    beispiel:
    du kannst deine internet seite ja auch Gesichtsbuch nennen aber nicht facebook

    Es ist glaube ich so, wenn du in Deutschland o.ä lebst und in zb Russland mietest, kann Sulake erstmal nichts machen ausser ermitteln,weil soweit ich weiss in Russland auf nicht so Uhrheberrecht geachtet bzw. gefahndet wird.
    Aber es ist illegal in Deutschland zu sitzen und es zuleiten, iwan werden die natürlich rausfinden wer du bist... und haben genug beweise gegen dich um dich zu verklagen und wenn du bedenkst das ermittlungen über Jahre manchmal gehen und du die ermittlungskosten,gerichtskosten und Uhrheberrecht zahlen musst, ou ou

    § 5 Allgemeine Informationspflichten - TMG sagt, verpflichtet unter anderem "[..] folgende Informationen leicht erkennbar, unmittelbar erreichbar und ständig verfügbar zu halten[..]" (Absatz 1, §5 TMG):
    - "[..] den Namen und die Anschrift, unter der sie niedergelassen sind [..]"
    - "Angaben, die eine schnelle elektronische Kontaktaufnahme und unmittelbare Kommunikation mit ihnen ermöglichen, einschließlich der Adresse der elektronischen Post[..]"

    Okay damit ist es geklärt ich habe ja gesat ich weiss es njicht genau :) danke Aapoh, sonst wäre er vllt. fa

    Zu der Anschrift reicht es glauibe ich wenn du deinen vollständigen Namen angibst und drunter schreibst "(Rest auf Anfrage)"
    weiss ich aber nicht genau informier dich mal das ganze heisst Telemediengesetz

    "2. Frage: Darf ich wegen kopierten Foren Regeln bzw. Nutzungsbestimmungen angezeigt bzw. Verklagt werden?"

    Die verstehe ich grade nicht ganz, meinst du wenn du z.b das gesamte Regelwerk aus RT kopierst ob du angeklagt werden kannst?
    Also wenn du das meinst, dann eig. schon, uhrheberrecht, ob die damit durchkommen ist ne andere Sache aber du kannst a´die Regeln umschreiben oder anders formulieren aber nicht direkt kopieren

    Wünsche dir viel erfolg, wegen den Lücken würde ich wenn ich du wäre mal ein paar Leute fragen die sich gut damit auskennen ob sie da mal rübergucken, diesen Leuten solltest du allerdings vertrauen können