• Support anschreiben sicher :-).

    Ach und die AGB könnte sehr hilfreich sein:
    §6 Vertragslaufzeit, Kündigung

    • Die Vertragslaufzeit richtet sich nach dem jeweils angegebenen Zeitraum. Wird der Vertrag nicht fristgemäß gekündigt, verlängert er sich um die vereinbarte Zeit; jedoch nicht länger als um ein Jahr.
    • Die Kündigung des Vertrages durch den Kunden bedarf der Schriftform.
    • Die Kündigungsfrist beträgt bei einer vereinbarten Mindestvertragslaufzeit von 1 Monat 4 Wochen, bei einer vereinbarten Mindestvertragslaufzeit von 3 Monaten 4 Wochen, bei einer vereinbarten Mindestvertragslaufzeit von 6 Monaten 4 Wochen, bei einer vereinbarten Mindestvertragslaufzeit von 12 Monaten 3 Monate sowie bei einer vereinbarten Mindestvertragslaufzeit von 24 Monaten 3 Monate zum jeweiligen Ablauf der Mindestvertragslaufzeit.
    • Das Recht zur fristlosen Kündigung aus wichtigem Grund bleibt unberührt. Ein wichtiger Grund liegt insbesondere vor, wenn
      • der Kunde seine Verpflichtungen aus § 3 dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen nicht erfüllt,
      • der Kunde mit den geschuldeten Zahlungen mehr als zwei Wochen in Verzug ist,
      • ein Verstoß des Kunden gegen gesetzliche Verbote, insbesondere die Verletzung urheberrechtlicher, wettbewerbsrechtlicher, namensrechtlicher oder datenschutzrechtlicher Bestimmungen vorliegt,
      • der Kunde nationalsozialistische, rassistische, extremistische, gewaltverherrlichende, kinderpornografische oder in anderer Form illegale Inhalte veröffentlicht,
      • der Kunde trotz Abmahnung durch myLoc weiterhin gegen den zwischen dem Kunden und myLoc geschlossenen Vertrag verstößt,
      • wenn sich die technischen oder sonstigen Standards grundlegend ändern.
    • Für den Fall eines Kündigungsgrundes im Sinne von § 6 (4) erster Spiegelstrich dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen kann myLoc wahlweise das Recht zur fristlosen Kündigung ausüben oder ohne Fristsetzung und vorherige Ankündigung den von dem Kunden genutzten Server für den Zugang zum Internet zu sperren, bis die Pflichtverletzung behoben wird. Für die Sperrung eines Servers berechnet myLoc eine Aufwandpauschale in Höhe von 49,00 Euro.
    • Wird ein Vertrag, dessen Mindestvertragslaufzeit noch nicht erreicht wurde, von myLoc aus wichtigem Grund mit sofortiger Wirkung gekündigt, ist der Kunde weiterhin zur Zahlung verpflichtet. Der zu zahlende Betrag beläuft sich auf 50% der Monatsgrundgebühr, welcher dem Schaden der myLoc durch das vertragswidrige Verhalten des Kunden entspricht, sofern der Kunde nicht nachweist, dass der tatsächliche Schaden geringer ist. Die Verpflichtung endet mit dem Erreichen der Mindestvertragslaufzeit des Vertrages.
    • Die Geltendmachung eines darüber hinausgehenden Schadensersatzes aus einem anderen Rechtsgrund bleibt von § 6 (4) Ziffer 6 dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen unberührt.
    • Bei einem Vertrag über Colocation/IT-Housing-Leistungen räumt der Kunde myLoc ein vertragliches Pfandrecht an etwaig vom Kunden eingebrachter Hardware zur Sicherung der Forderungen aus diesem Vertrag ein. Darüber hinaus hat myLoc bei einem Zahlungsverzug von 10 Tagen das Recht, den Server des Kunden ohne Fristsetzung und ausdrückliche Ankündigung für den Zugang zum Internet zu sperren. Für die Sperrung eines Servers berechnet myLoc eine Aufwandpauschale in Höhe von 49,00 Euro.
  • Kannst du mir es besser erklären?

    Im Kundenbereich kannst du auf die Kategorie "Vetrag" klicken.
    Neben dem Vertrag rechts steht Kündigen, wenn du drauf klickst wirst du irgendwo hingeleitet wo du eine PDF Datei downloaden musst, die Detei ist das Forumlar zur kündigung.
    Du musst das Formular drucken und unten deine Unterschrift hinsetzen, solltest du das getan haben musst du das ganze nun abschicken.

    Falls du es immer noch nicht kapiert hast kannst du Googlen oder den Support fragen.

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