[F] Kann Zap-Hosting mich Anzeigen? [F]

  • Hallo Towner
    Mir wurde gesagt das Zap-Hosting mich nicht anzeigen kann..
    Sie wissen zwar meine Daten aber ich bin erst 12 jahre alt und ich habe Rechnung.
    Sie wollen mich Anzeigen.. Meine Frage ist: Können sie MICH Anzeigen?
    Meine Mutter macht da nichts sie lässt sich draraus die will damit nichts zutuhn haben. :DD
    Weil ich denke man kann erst ab 14 Jahren Anzeigen..
    Wäre nett wen ihr Anwortet.

    Projekte:
    Haxxo (15 User) (Geschlossen)
    San Andreas Multiplayer Mta ''German Tuo Reallife'' (5-10 User) (Geschlossen)
    San Andreas Multiplayer Mta ''German Xao Reallife'' (NEU!) (0-10 User) (Geschlossen)

  • Trozdem das ist eine Offizielle Internet Verkaufsstelle das heißt, wenn du minderjährig sein solltest, haften deine Eltern dafür was
    du so im Internet treibst. Oder du bekommst kleine billige Sozial Stunden :D

  • Ich war 4 Monate bei Zap Hosting Supporter. Hatte viele Privilegien war recht cool.
    Das witzige: Man darf schon ab 16 dort supporten.. WIe auch immer. Also wir habe öfters im TS³ so gelabbert, und
    der Besitzer musste immer weg, weil er wegen jeder schei.sse einen Kunden anzeigte bzw. zur Polizei rannte.
    Du kannst aufjedenfall angezeigt werden, bzw. deine Mutter haftet!


    ____________________________________________________________________
    "Weil die Klügeren nachgeben, regieren die Dummen die Welt..."

  • Sie können dich sehr wohl anzeigen. Belangt wirst du aber für keinerlei Straftaten. Dafür kriegen deine Eltern aber mächtig Stress. Erstens müssen sie den Schadensersatzvorderungen von Zaphosting gerecht werden. Und zweitens werden sie wohl noch wegen der unterlassenen Aufsichtspflicht ein Verfahren erwarten dürfen...

    3 Leute die Probleme mit Zap haben in weniger als einem Monat... Wenn das so weiter geht, haben alle Kinder bis zum Ende des Jahres Computerverbot und es gibt endlich Hoffnung auf ein wenig Niveau.


    :!: FileXs #Lieblingsmod. :!:
    ... still making kids cry since 2015.

  • Sie können dich sehr wohl anzeigen. Belangt wirst du aber für keinerlei Straftaten. Dafür kriegen deine Eltern aber mächtig Stress. Erstens müssen sie den Schadensersatzvorderungen von Zaphosting gerecht werden. Und zweitens werden sie wohl noch wegen der unterlassenen Aufsichtspflicht ein Verfahren erwarten dürfen...

    3 Leute die Probleme mit Zap haben in weniger als einem Monat... Wenn das so weiter geht, haben alle Kinder bis zum Ende des Jahres Computerverbot und es gibt endlich Hoffnung auf ein wenig Niveau.


    Ich bezweifle, dass gegen diese dann ein Verfahren wegen unterlassener Aufsichtspflicht eingeleitet werden würde, denn seine Eltern sind doch wohl nicht verpflichtet, ihrem Sohn die gesamte Zeit während er am Rechner ist, über die Schulter zu gucken und zu beobachten, was er im Internet treibt. Also in dieser Hinsicht sehe ich keine Bedenken.

    Belangt werden würden hauptsächlich deine Eltern, wie andere User hier schon schrieben. Jedoch bin ich der Meinung, dass man bei Betrug auch vors Jugendgericht gestellt werden könnte. Oder ist das erst ab einem bestimmten Alter?

    Sprich mal mit deinen Eltern darüber, auch wenn sich deine Mutter dabei gerne raushalten möchte. Hat ja keinen Sinn, wenn du dich nun nach den Meinungen von den Usern hier richtest; lass das Erwachsene beurteilen.

  • Ich kann dir versichern dass ELTERN NICHT FÜR IHRE KINDER HAFTEN. Das wird zwar in Deutschland häufig angenommen, dennoch ist es nur in Ausnahmesituationen so.
    Eltern haften nur für ihre Kinder wenn sie die Aufsichtspflicht vernachlässigen - ansonsten nicht!

    Zap-Hosting kann dich natürlich anzeigen, wenn du allerdings nachweisen kannst dass deine Eltern ihre Aufsichtspflicht nicht vernachlässigt haben, wird vor Gericht jegliches Verfahren auf Grund von Minderjährigkeit fallen gelassen. Somit wirst du hier nicht belangt werden können, dennoch wandert dieser Eintrag in deine Akte (Du bist aber nicht vorbestraft).

    @Sentinel;

    Doch das sind sie im Prinzip schon, vor allem wenn durch den Sohn Schaden entsteht.
    Das muss aber alles nachgewiesen werden und ist ziemlich kompliziert.


  • Ich bezweifle, dass gegen diese dann ein Verfahren wegen unterlassener Aufsichtspflicht eingeleitet werden würde, denn seine Eltern sind doch wohl nicht verpflichtet, ihrem Sohn die gesamte Zeit während er am Rechner ist, über die Schulter zu gucken und zu beobachten, was er im Internet treibt. Also in dieser Hinsicht sehe ich keine Bedenken.

    Belangt werden würden hauptsächlich deine Eltern, wie andere User hier schon schrieben. Jedoch bin ich der Meinung, dass man bei Betrug auch vors Jugendgericht gestellt werden könnte. Oder ist das erst ab einem bestimmten Alter?

    Sprich mal mit deinen Eltern darüber, auch wenn sich deine Mutter dabei gerne raushalten möchte. Hat ja keinen Sinn, wenn du dich nun nach den Meinungen von den Usern hier richtest; lass das Erwachsene beurteilen.

    BGH-Urteil: Eltern haften nur ausnahmsweise fr ihre Kinder - SPIEGEL ONLINE

    Dieser Artikel bezieht sich aufs Thema Urheberrecht. Dort hieß es, dass wenn Kinder sachen illegal downloaden und über die Folgen aufgeklärt wurden, dass die Eltern dann nicht mit Strafen zu rechnen haben. Die Aufklärung muss 1. nachgewiesen werden. 2. Bezieht sich dieser Artikel aufs Urheberrecht. 3. Geht es mir hier um den umerlaubten Vertragsabschluss und das nicht erbringen einer Zahlung.

    Unterm Strich haften wohl die Eltern doch für das Surfverhalten der Kinder und liegen dort auch in ihrer Aufsichtspflicht. Wobei du Recht hast, dass dies nicht sofort in Kraft tritt. Die Eltern müssen Anhaltspunkte für eine illegale Nutzung haben. Spätestens bei der Mahnung per Post sollte dieser Fall eingetreten sein.


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    Einmal editiert, zuletzt von Aapoh (19. Februar 2013 um 18:22)

  • Aapoh & Sentinel:

    Grundsätzlich haften bei Sachen am PC schon die Erziehungsberechtigten, da sie die Pflicht haben ihr Kind zu überwachen.
    Vor Gericht muss deinen Eltern aber erstmal nachgewiesen werden dass sie die Aufsichtspflicht verletzt haben, mit einem Alibi sollte man da schon rauskommen. :)

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