Sehr geehrte Damen und Herren,
hiermit fordern wir Sie letzmalig auf, die offenstehende Forderung in Hšhe von 240,00EUR unverzŸglich an uns zu begleichen. Wir erwarten Ihren Zahlungseingag bis spŠtestens 06.11.2013
Bitte haben Sie verstŠndnis dafŸr, dass wir im Sinne einer wirtschaftlichen Abwicklung unserer VertragsverhŠltnisse des weiteren Einzug einem darauf spezialisierten Inkasso-/RechtsanwaltsbŸro Ÿbertragen werden. Dadurch entstehen Ihnen weitere Kosten und bei Vorliegen der rechtlichen VOraussetzungen weitere Nachteile wie z.B. ein negativer SCHUFA-/CREDITREFOM Eintrag.
In diesem Fall kommen auf Sie weitere Kosten und ganz erhebliche Unannehmlichkeiten durch die Vollstreckung Ihrer Konten und/oder Ihres sonstigen Vermšgens beziehungsweise durch einen fŠlligen Gerichtsprozess zu.
Die Gerichte fŠllen regelmŠ§ig Urteile zugunsten der YATADA UG, aus denen die Zahlungsverpflichtung der Kunden eindeutig hervorgehen. Vergleichen SIe dazu die Urteile: AG Cloppenburg 21 C 141/13, AG CHemnitz 16 C 1491/13, AG Chemnitz 16 C 1107/13
Aus KulanzgrŸnden berechnen wir Ihnen keine au§ergerichtlichen MahngebŸhren und Verzugszinsen.
Mit freundlichen Gr٤en,
yatada.de
Abt. Mahnung, Vollstreckung
YATADA UG
Telefon: 0900 5 10 57 06*
Was kann man jetzt machen? Abwarten und Tee trinken ne?