Lehrer dürfen Facebook Account durchsuchen?

  • Ja hallo, ich wollte nur mal fragen ob es Lehrern bei uns erlaubt ist, die Facebook Accounts der Schüler zu durchsuchen.
    Also meine Geschichte:
    Meine Lehrerin rief meine Mutter an, dass sie in die Sprechstunde kommen soll.
    Als es so weit war, holte sie mich und ich musste dabei anwesend sein. Ok, sie zeigte mir meine Facebook Posts, wie ich sie mit ihrem
    Spitznamen beleidige (hat nicht wirklich Ähnlichkeit mit ihrem echten Namen). Sie meinte, wenn ich es nicht lösche bringt sie es zur Polizei.
    Ok, nur war der Post vor über 15 Monaten, wo ich noch nichtmal 14, also strafmündig war. Allein das war also reinster Unsinn. Sie hat auch andere Facebook Accounts
    von Schülerinnen und Schülern dursucht, einer sagte sie, sie solle nicht so viele freizügige Bilder von sich posten und sich mehr um die Schule kümmern (sie sagte das
    vor der ganzen Klasse).
    Nun stellt sich mir die Frage, ob es überhaupt erlaubt ist, dass Lehrer unseren Facebook Account aufsuchen und (gezielt) nach Beleidigungen gegen sich suchen. Ich mein, sie musste ja 3 Ewigkeiten
    nach unten Scrollen, bis sie den Post fand. Andere Frage ist, ob eine Anzeige überhaupt noch gültig ist, wenn ich es vor über nem Jahr gepostet hab, als ich noch nichtmal strafmündig war.

  • Ich glaube nicht, dass du angezeigt werden kannst.

    2. Wenn ihr sie als Freund auf Facebook entfernt, dann kann sowas nicht passieren :)

    3. Bin ich mir unsicher, ob man gezielt suchen darf.

    Cheerio,

    Es erscheint immer unmöglich, bis man es gemacht hat.
    -Nelson Mandela

    Ich fake bennius. der's cool.

  • Naja, deine Lehrerin kann bzw. darf deinen Facebook Account ansehen, ohne irgendetwas falsch zu machen. Dich bzw. euch aufzufordern irgendetwas am Account zu ändern darf sie nicht, ist schließlich privat..
    Rechtliche Schritte könntest eher du, statt deiner Lehrerin in Betracht ziehen, sobald es zu viel wird und aus dem "durchsuchen" stalking wird :)

  • Natürlich dürfen Lehrkräfte auf euren Facebookprofilen stöbern.
    Wer es nicht will, so kann er es in den Einstellungen ändern oder erst garnicht seine Lehrer in Facebook hinzufügen. ;)

    Zum Thema der Beleidigungen;
    deine Lehrerin müsste erstmal beweisen können, dass du sie mit dem Spitznamen meintest.

  • Lehrer können sobald du diese als Freunde hast dein Profil besichtigen.

    Sobald diese aber sagen,
    du sollst dich dort einloggen,
    dass sie alles lesen kann,
    macht sich die Lehrer/in strafbar!

    Hauste,

  • Lehrer können sobald du diese als Freunde hast dein Profil besichtigen.

    Sobald diese aber sagen,
    du sollst dich dort einloggen,
    dass sie alles lesen kann,
    macht sich die Lehrer/in strafbar!

    Hauste,

    Wie kommt Deine Lehrerin überhaupt an deinen FB-Account?


    Sie hat sich einfach mal einen Account gemacht.
    Ich hab zwar mein Facebook privat, also alle Bilder usw, man konnte aber noch leider die Posts sehen...

  • Sollte wirklich Verleumdung oder Üble Nachrede bestehen spielt es keine Rolle ob du schon schuldfähig warst/bist, logischerweise kann sie trotzdem veranlassen, dass diese Posts gelöscht werden, auch ist es keine Nachstellung (sog. Stalking), wenn sie deine Facebook Seite durchleuchtet. § 238 StGB Nachstellung - dejure.org
    Das Einzige was wirklich nicht in Ordnung ist, wäre dann das Bloßstellen vor der Klasse. Das wäre ebenfalls Verleumdung bzw. Üble Nachrede.

  • Du kannst nicht für das belangt werden, für was du zur Zeit des Ausübens keine Strafe bekommen hättest.
    Wenn beim Meth Kochen erwischt wirst, es dagegen noch keine Gesetzte gab, direkt danach aber eins erlassen wirst, kannst du dafür nicht belangt werden. Du hast diesen Post noch zu dem Zeitpunkt veröffentlicht wo du zwar nicht Strafmündig bist, deine Lehrerin dich aber trotzdem anzeigen kann.

    Das Strafgesetzbuch spricht nicht von "Strafunmündigkeit" sondern "Schuldunfähigkeit". Das Familiengericht kann aber ausserhalb eines Strafverfahrens Maßnahmen anordnen. Ärger kannst du für den Post zwar kriegen, aber auch ist das kein Fall, bei dem man jetzt davon ausgehen müsste, dass auf dich irgendwelche zivilrechtlichen Ansprüche zukommen würden.


    Und ganz egal ob, oder ob Lehrer es nicht dürfen: Ich finde das, was deine Lehrerin macht sehr gut. So lernt ihr, und besonders die, von dir benannte Schlampe, dass man nicht alles im Internet publik machen sollte.


    :!: FileXs #Lieblingsmod. :!:
    ... still making kids cry since 2015.

  • Wie die anderen Moderatoren schon gemeint haben das Lehrer das Profil durchsuchen dürfen, ist wahr.
    Du bist auf einem sozialem Netzwerk angemeldet, hast du die AGBs zugestimmt ( https://www.facebook.com/legal/terms ) was so gleich eigentlich jeder Person erlaubt ist bzw. Zugriff auf den legalen und freiem Wege hat deine Seite einzusehen.

    Daher sollte man aufpassen was man postet.
    Das hat nicht nur was mit der Schule zu tun, sondern auch Betriebe in denen du dich später bewerben wirst checken vorher dein Profil.
    Halte dich strikt an dem Motto: "Checke dein Profil bevor es andere tun."

  • Langsam wirds immer bescheuerter ? Jetzt dürfen noch die Lehrer im eigenen Privaten (!) Facebook account rumstöbern?
    Was erhoffen sie zu finden ?! Oô

    Es ist denen doch völlig egal was ein Schüler ihrer nach der Schule im Privaten Leben auf Facebook Postet/ oder Nachrichten mit anderen Schreibt ?
    Dass dürfen sie eigentlich nicht nach meiner seite aus. Ist ja eine Private Angelegenheit und keine Schulische, oder etwa doch?

    Gruß,

  • Ein Glück verbietet das Gesetz in meinem Bundesland meinen Lehrern, Kontakt mit Schülern via FB oder anderen sozialen Netzwerken aufzunehmen :D
    Die Rechte und Gesetze wurden hier ja jetzt geklärt. Ich finde es aber trotzdem ziemlich schräg von deiner Lehrerin, dass sie sowas macht. Zeugt in gewisser Weise von Unreife, wenn man sich als Lehrer (!) darum schert, was vor allem jüngere Personen über einen sagen. Und dann sogar noch so dreist solche Vorfälle suchen und vor der Klasse anprangern.
    Pädagogische Kompetenz des Lehrer strebt bei dieser Sache gen null... aber natürlich ist es ebenfalls falsch, Lehrer im Internet bloß zustellen, keine Frage.

  • Private Dinge einfach nicht mehr posten.. :) Aber klar darf sie sich auf seiner Seite rumtreiben.. aber um ehrlich zu sein, finde ich es etwas fragwürdig, dass sie so weit runterscrollt, da es ja anscheinend so lange her war.

    Pitiful shadow cloaked in darkness.Thy action cause men pain and suffering.Thy hollow soul drowns in thy sins. How would you like to see what death is like?

    - Enma Ai

  • Grundsätzlich darf man auf die Facebook Seite. Aber so weit runter zu Scrollen? Hi Stalker ;). Fakt ist sie darf niemanden Bloßstellen. Ich würde sie deswegen melden, da in der AGB von Facebook steht das " Konfrontieren sie nicht das geschriebene in der Virtuellen Welt mit der Realen. Steht da bisschen anders aber passt.

  • So.
    Hab gerade mal alle Regeln durchstöbert und nichts
    über deine Durchstöberungstheorie gefunden.

    Ich denke allgemein, dass man das nicht machen darf,
    auch Chef's einer Firma dürfen nicht im Internet allgemein über
    ihre Mitarbeiter stöbern.
    Solltest mal einen Polizeibeamten oder "Rat auf Draht", fragen. :)

    MfG,
    Airline

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