Hallo,
darf ich das HabboTimes Design benutzen ohne die Befürchtung zuhaben, bald Post vom Anwalt or what ever zu bekommen?
Ein Copyright Hinweis zu HabboTimes ist schon auf der Seite, aber eben die Frag: Darf ich es benutzen?
Hallo,
darf ich das HabboTimes Design benutzen ohne die Befürchtung zuhaben, bald Post vom Anwalt or what ever zu bekommen?
Ein Copyright Hinweis zu HabboTimes ist schon auf der Seite, aber eben die Frag: Darf ich es benutzen?
Was meinste ?
Meinst du das Releaste HabboTimes Design ? Ja das darfst du benutzen
Okay, aber es ist ja eigentlich genau das Gleiche? Oder?
Nop ist nicht das gleiche es wurde nachgecodet und nicht alle funktionen sind dabei.
Okay, stimmt. Aber das Design ist das gleiche, oder?
Ja das Design ist gleich.
Es hat aber Buggs noch.
Um eine Grafik bzw. ein Design nicht verwenden zu dürfen muss dieses bei einem Patentanwalt patentiert worden sein. Dann ist es auch eigentlich erst offiziell erlaubt ein kopier-geschütztes C oder R hinzufügen. Da in der heutigen Zeit aber jeder ein Copyright drauf klatscht und dort nicht mehr nachgegangen werden kann, kann man sich nicht mehr sicher sein, was nun patentiert ist oder nicht. Soweit ich weiß, hat HabboTimes keines ihrer Designe angemeldet, weil sowas immer Geld kostet. Anwaltskosten, die Kosten der Anmeldung, die Menschen die dort in der Verwaltung sitzen müssen ja auch bezahlt werden und für ein Fanseiten-Content wird wohl niemand ein Patent anlegen. Man kann das releaste CMS benutzen, aber sollte darauf achten, dass viele der Grafiken unter Patent von Sulake stehen, die haben nämlich wiederum alle ihre Möbelstücke und Teile des CMS patentiert, weshalb die Retros gegen das Gesetz verstoßen. (Urheberrecht)
Reicht dabei aus: Einen Verweis zu HabboTimes bzgl. des Designs und einen Verweis zu Sulake bzgl. der Habbo Grafiken?
Pelikanicon1: Helios:
Zu HabboTimes brauchst du gar keinen Verweis zu machen, da HabboTimes nicht mehr existiert. Auch das Verlinkung zu Sulake und das Schreiben, dasss sie dort her sind, macht es nicht besser, sonst wären Retro Hotels, die Sulake irgendwo verlinkt haben ja auch legal..
Um eine Grafik bzw. ein Design nicht verwenden zu dürfen muss dieses bei einem Patentanwalt patentiert worden sein. Dann ist es auch eigentlich erst offiziell erlaubt ein kopier-geschütztes C oder R hinzufügen. Da in der heutigen Zeit aber jeder ein Copyright drauf klatscht und dort nicht mehr nachgegangen werden kann, kann man sich nicht mehr sicher sein, was nun patentiert ist oder nicht. Soweit ich weiß, hat HabboTimes keines ihrer Designe angemeldet, weil sowas immer Geld kostet. Anwaltskosten, die Kosten der Anmeldung, die Menschen die dort in der Verwaltung sitzen müssen ja auch bezahlt werden und für ein Fanseiten-Content wird wohl niemand ein Patent anlegen. Man kann das releaste CMS benutzen, aber sollte darauf achten, dass viele der Grafiken unter Patent von Sulake stehen, die haben nämlich wiederum alle ihre Möbelstücke und Teile des CMS patentiert, weshalb die Retros gegen das Gesetz verstoßen. (Urheberrecht)
Patentrecht ist nicht gleich Urheberrecht.
Man muss kein Patent anmelden um etwas Urheberrechtlich zu schützen.
Auch wenn HabboTimes nicht mehr existiert, gilt das Urheberrecht darauf immernoch. Theoretisch könnte der Urheber gegen dich vorgehen.
Dir gehört nicht dieses geistige Eigentum und der Besitzer des geistigen Eigentums hat dir auch keine Ausnahme gemacht. Somit hast du nicht die Erlaubnis dies zu benutzen.
Werke welches das Urheberrecht umfasst:
Zitat§ 2. Geschützte Werke.
(1) Zu den geschützten Werken der Literatur, Wissenschaft und Kunst gehören insbesondere:
- 1. Sprachwerke, wie Schriftwerke, Reden und Computerprogramme;
- 2. Werke der Musik;
- 3. pantomimische Werke einschließlich der Werke der Tanzkunst;
- 4. Werke der bildenden Künste einschließlich der Werke der Baukunst und der angewandten Kunst und Entwürfe solcher Werke;
- 5. Lichtbildwerke einschließlich der Werke, die ähnlich wie Lichtbildwerke geschaffen werden;
- 6. Filmwerke einschließlich der Werke, die ähnlich wie Filmwerke geschaffen werden;
- 7. Darstellungen wissenschaftlicher
oder technischer Art, wie Zeichnungen, Pläne, Karten, Skizzen, Tabellen
und plastische Darstellungen.
(2) Werke im Sinne dieses Gesetzes sind nur persönliche geistige Schöpfungen.
Eine e-mail an ht ist raus. Antwortet aber nicht
Sie haben noch kein Benutzerkonto auf unserer Seite? Registrieren Sie sich kostenlos und nehmen Sie an unserer Community teil!