Sind Ddos-Programme legal oder illegal ?

  • Hallo RT,
    mich würde gerne Interessieren ob es illegal ist Ddos-Programme auf dem Rechner hat. (Keine Attacken)

    Also jemand schrieb mir in Skype, dass es illegal wäre, aber ich bezweifle es, denn wenn man keine Ddos-Attacken ausgeführt hat macht man sich auch nicht Strafbar oder ?  ?(


    Ps: ich frage nur aus Intressere

  • Natürlich ist (D)DoS legal, ich meinte du überflutest ja nur einen anderen Server..

    Was für einen Scheiss laberst du?

    DoS ist illegal. Wenn man absichtlich einen Server damit down legen will, kannst du strafrechtlich angezeigt werden.^^

    Herrschen ist Unsinn, aber regieren ist Weisheit.
    Man herrscht also, weil man nicht regieren kann
    - Johann Gottfried

  • Auch der Besitz von solch einem Programm ist laut § 202c, Absatz 1 rechtswidrig:

    Zitat

    (1) Wer eine Straftat nach § 202a oder § 202b vorbereitet, indem er [...] Computerprogramme, deren Zweck die Begehung einer solchen Tat ist,
    herstellt, sich oder einem anderen verschafft [...] wird mit Freiheitsstrafe bis zu einem Jahr oder mit Geldstrafe bestraft

    Der Paragraph 303b, Absatz 5, welcher mitunter (D)Dos behandelt, weist auf diesen oben genannten Paragraphen hin. Die Beschaffung wird also als „Vorbereitung einer Straftat“ bezeichnet.
    Also bevor ihr helfen wollt, informiert euch selbst über die Rechtslage. :D

  • Bitte beachtet:

    Es ist IMMER illegal (D)DoS auszuführen. Auch die Pogramme sind hierzulande nicht erlaubt.

    Besonders heikel wirds, wenn andere Netzwerke in Mitleidenschaft gezogen werden. Wenn ich jetzt Person A erlaube, meinen Server bei OVH zu überfluten, bedarf es z.B. auch der Genehmigung OVHs.


    :!: FileXs #Lieblingsmod. :!:
    ... still making kids cry since 2015.

  • Ja, selbstverständlich ist es illegal. Stell dir vor, jeder würde jeden ddosen..

    Problematisch wird es aber in der Retroszene, oder?
    Ich meine, Retro's an sich sind nicht gerade dem Recht entsprechend und somit verrät man sich doch selber, wenn man einen aufgeflogenen DDoS-Betreiber anzeigt.
    Korrigiert mich, wenn ich falsch liege.

    Grüße,
    Aequa

  • Was redet ihr da alle für einen Abfall.
    Eine solche Software ist legal, die Nutzung zum attackieren eines fremden Servers jedoch illegal.

    Sollte man damit jedoch seine eigenen Server prüfen (Wofür diese Tools auch gedacht sind), so ist es erlaubt.

  • Im Grunde ist solches "Werkzeug" nicht einmal dazu erlaubt, deinen eigenen Server zu überfluten.
    Es benötigt selbst zum Test am eigenen Server noch die Erlaubnis vom Anbieter.
    Immerhin hängt ja nicht nur dein Server am Anschluss, um es noch einfach auszudrücken.

    Nur wenn ein Verdacht gegen dich besteht, könnte es schlecht sein, wenn du das Programm auf deinem PC hast.
    So sollte dir eigentlich nichts passieren können, solange du es auch nicht benutzt.

    Ob der Besitz solcher Programme legal ist, ist von Land zu Land unterschiedlich.

  • Auch der Besitz von solch einem Programm ist laut § 202c, Absatz 1 rechtswidrig:


    Der Paragraph 303b, Absatz 5, welcher mitunter (D)Dos behandelt, weist auf diesen oben genannten Paragraphen hin. Die Beschaffung wird also als „Vorbereitung einer Straftat“ bezeichnet.
    Also bevor ihr helfen wollt, informiert euch selbst über die Rechtslage. :D

    Wie ist es denn,wenn ich ein Programm habe um auszutesten wie viel mein Server aushaelt und nicht um einen Server zu downen.
    Da ist ja nichts illegales dran... :D

  • Wenn du einfach ein Ddos Programm aufm Pc hast wird dich niemand anzeigen, abeer solltest du es gebrauchen ist es illegal, nurmal so es gibt
    auch Ddos Programme die zum testen vom eigenden Server sind.

    "Wir füttern nur das Feuer mit Benzin gehn richtung Hölle aber träum vom Paradies"

  • Der reine Besitz und der Gebrauch in eigenem Maß ist im legalen Bereich.
    Die Anwendung der Programme auf fremde nicht eigentümlichen IP-Ranges ist dafür wieder strafbar.

    (1) Wer eine Straftat nach § 202a oder § 202b vorbereitet, indem er [...] Computerprogramme, deren Zweck die Begehung einer solchen Tat ist,
    herstellt, sich oder einem anderen verschafft [...] wird mit Freiheitsstrafe bis zu einem Jahr oder mit Geldstrafe von mindestens 1000€ bestraft.

    Das musste ich korrigieren, das steht in meiner aktuellen Rechtsbibel vom 1.1.2014.
    Grüße, Dennis

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