insofern sulake anzeige erstatten würde wenn man nen screen vom echten habbo hochlädt währ wohl alles voll. der emulator ist weder releast noch irgendwie zugänglich. urheberrechtsverletzung kann höchstens auf die screens bezogen werden. und selbst da kann man sich villeicht rausreden, da kein mensch nachweisen kann ob die vom echten stammen oder nicht.
Korrekt, jedoch auch nur vielleicht.