Hallo Retrotown,
Ich habe morgen ein Termin bei der Polizei, der Grund dafür ist Nötigung.
Das Ding ist ich kenne diese Person nicht einmal.
nun weiß ich nicht was ich da sagen soll.
und was wären die Strafen für Nötigung?
Hallo Retrotown,
Ich habe morgen ein Termin bei der Polizei, der Grund dafür ist Nötigung.
Das Ding ist ich kenne diese Person nicht einmal.
nun weiß ich nicht was ich da sagen soll.
und was wären die Strafen für Nötigung?
Wer einen Menschen rechtswidrig mit Gewalt oder durch Drohung mit einem empfindlichen Übel zu einer Handlung, Duldung oder Unterlassung nötigt, wird mit Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren oder mit Geldstrafe bestraft.
Rechtswidrig ist die Tat, wenn die Anwendung der Gewalt oder die Androhung des Übels zu dem angestrebten Zweck als verwerflich anzusehen ist.
Der Versuch ist strafbar.
In besonders schweren Fällen ist die Strafe Freiheitsstrafe von sechs Monaten bis zu fünf Jahren. Ein besonders schwerer Fall liegt in der Regel vor, wenn der Täter
1.eine andere Person zu einer sexuellen Handlung nötigt,2.eine Schwangere zum Schwangerschaftsabbruch nötigt.
eine Schwangere zum Schwangerschaftsabbruch nötigt oder
seine Befugnisse oder seine Stellung als Amtsträger mißbraucht.
Nötigen bedeutet auf deutsch, dass du eine Person zu etwas zwingst oder ihn gegen seinen Willen zu etwas verleitest.
Ich würde einfach hingehen und deine Aussage machen.
Sollten nicht genug Beweise gefunden werden wirst du Freigesprochen. (Im Falle einer Verhandlung, ansonsten Ermittlungsverfahren eingestellt.)
In Deutschland gilt: im Zweifel für den Angeklagten.
Was du jedenfalls nicht tun sollst ist diesen Termin nicht ernst zu nehmen.
Denn das macht schon gleich einen schlechten Eindruck auf dich und wird dir am Ende nur schaden.
Wenn du nichts gemacht hast, hast du auch nichts zu befürchten. Beantworte einfach alle fragen ehrlich und nimm diesen Termin auf jeden Fall ernst, dann kann dir nichts passieren. Je nach dem wie sich das entwickelt solltest du dir einen Anwalt nehmen, geh morgen erstmal zu dem Termin.
In Deutschland müssen die dir beweisen, dass du etwas gemacht haben sollst.
Nicht andersrum.
Ich würde nichts ohne meinen Anwalt sagen. (Du könntest dich unnötig in Schwierigkeiten bringen, beziehungsweise könnten die dich am Ende verdächtigen, selbst wenn du die Person noch nie im Leben gesehen hast.)
Also wie Hennnee schon sagte ernst nehmen.
Wenn du wirklich nichts getan hast dann klappt das schon und vorallem wenn du diese Person noch nie gesehen hast würde das glaubwürdig rüber kommen. Viel Glück beim Gespräch.
Also wie Hennnee schon sagte nicht zu ernst nehmen.
Wenn du wirklich nichts getan hast dann klappt das schon und vorallem wenn du diese Person noch nie gesehen hast würde das glaubwürdig rüber kommen. Viel Glück beim Gespräch.
Er hat genau das Gegenteil gesagt. Wenn er diesen Termin nicht ernst nimmt, kann das ganze schnell nach hinten losgehen.
Es war schonmal so nur halt nicht das man mich angezeigt hat sondern es ist in meiner Stadt rumgegangen.
Screenshots gefaket und die meinsten haben es geglaubt.
Nun kommt die Anzeige hm, mal schauen was die morgen sagen.
Es war schonmal so nur halt nicht das man mich angezeigt hat sondern es ist in meiner Stadt rumgegangen.
Screenshots gefaket und die meinsten haben es geglaubt.
Nun kommt die Anzeige hm, mal schauen was die morgen sagen.
Screenshots sind keine vor Gericht gültige Beweise.
Grundsätzlich gilt, dass nur Beweise aussagekräftig sind, die nicht einfach mal so gefaked werden können.
Ein Screenshot zu faken ist so ziemlich das Einfachste, was man faken kann. Vorallem, weil es jeder Depp mit Paint kann.
Also, solltest du wirklich nichts getan haben werden dieser Person auch Screens nichts nützen.
Sie bräuchten wenn dann den Chatverlauf auf deinem und seinem PC die Identisch sind.
@KyNNelelelelele Bitte wähle einen ausführlichen Titel.
Zitat§ 3.8.1 Ausführliche Titelwahl
Jeder User muss bei der Verfassung eines neuen Thema´s eine ausführliche und leserliche Überschrift wählen!
Titel wie "Hilfe", "Hilfee!!!!", "Problem" und weitere ähnliche Titel
werden nicht mehr toleriert und im Wiederholungsfall mit einer
Verwarnung geahndet. Für den Off-Topic Bereich ist das nicht unbedingt
notwendig.Statt "Suche ein Möbelstück" sollte man in der Titelwahl angeben welche
Art von Möbelstück. Bsp.: Suche Regenbogendrachenlampe", solche Posts
dulden wir nicht und wird mit einer Verwarnung geahndet.
Screenshots bzw. Bilder/Grafiken werde ja nicht mal gewertet.
Sind keine richtigen Beweise - also mach dir keine Sorgen wenns um Bilder geht.
Hab meine Aussage gemacht nun können die mich mal an dem popo schmatzen
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