Schülerin darf sich nicht frei Bewegen in den Pausen

  • Hey,

    ich hab das Glück gezogen und wurde zum Klassensprecher gewählt.
    Kommen wir zur Situation:
    Eine Freundin von mir raucht öfters in der Pausen, macht quasi jeder der raucht, doch in einer Pause kam der Rektor um die Ecke, die Schülerin hatte keine Kippe in der Hand und hatte auch vorher keine gehabt. Der Rektor behauptet dreist sie habe geraucht, allerdings ohne jeglichen Augenkontakt zur Zigarette. Der Rektor hat ihr deshalb einen Verweis ausgestellt und das beste kommt noch: Sie muss draußen in der Kälte an einem bestimmten Ort bleiben während den Pausen und darf diesen Bereich nicht verlassen. Der Rektor hat ihr die Bewegungsfreiheit genommen, sprich sie darf nicht da hin wo sie will. Sie weigert sich, weil sie es nicht einsieht und es sogar gegen die Menschenrechte verstößt. Das Problem ist: Wenn sie in der nächsten Pause nicht in dem Bereich bleibt, fliegt sie von der Schule, so der Rektor.

    Meine Frage: Was kann man dagegen tun? Das Gespräch mit dem Schulleiter wurde schon aufgenommen, aber der gibt einen feuchten Dreck drauf.
    Man merke an, sie hat zu ihm gesagt, er sei der schlechteste Schulleiter auf der Welt. Meine andere Frage: Ist das rechtens, darf ein Schulleiter bestimmen wo ein Schüler sich während den Pausen aufhalten soll und das permanent für nur einen bestimmten Schüler für ein Vergehen, was sie nicht begangen hat.

  • warum so viele schulprobleme auf rt, dachte ihr kids habt ferien.
    naja.

    Ist das rechtens, darf ein Schulleiter bestimmen wo ein Schüler sich während den Pausen aufhalten soll und das permanent für nur einen bestimmten Schüler für ein Vergehen, was sie nicht begangen hat.

    möge ein polizist mich korrigieren wenn ich falsch liege,
    aber meiner meinung nach ist es nicht rechtens. wenn der schulleiter keine lust hat mit euch zu reden, holt einfach die polizei. dann wird der wahrscheinlich suspendiert & diese freiheitsberaubung ist ausm weg.

  • Man kann mit den Schulleiter diskutieren, dass kann evtl. Einsicht geben.
    Allerdings ist es Verboten das Schulgelände zu Verlassen, deshalb ist es denke ich gerechtfertigt. ( Wenn sie nicht auf dem Schulgelände war)

    Ansonsten hast du die Aufgabe als Klassensprecher mit den Lehrer oder Vertrauensperson zu reden, diese müssten dann hingegen wieder zum Schulleiter.

    Wenn das nicht Hilft dann müsstet ihr die Eltern einschalten

  • Die Frage ist, hat sie zu dieser Zeit auch wirklich nicht geraucht. Also wenn das stimmt, aber der Rektor trotzdem behauptet sie habe geraucht, dann muss das definitiv nochmal angesprochen werden.
    Der Rektor kann schon bestimmen, zu welcher Zeit sie wo sein soll. Ob der Rektor sie jetzt von der Schule werfen kann, nur weil sie sich weigert in der Kälte zu stehen, glaube ich eher weniger.
    Ich denke mal er hat ein "Hass" auf sie, weil sie ja zu ihm sagte, er sei der schlechteste Schulleiter. Also dies muss defintiv nochmal besprochen werden. Wenn ich ehrlich bin finde ich die Strafe schon sehr hart und dann auch noch wenn sie unschuldig ist.

    Dazu noch, wenn sie unschuldig ist, kann sie nicht einfach so aus der Schule geworfen werden.

  • Das Ding ist hier das der Rektor seiner Pflicht nachgehen muss, und mit dieser Aktion höchstwahrscheinlich die jüngeren Schüler einschüchtern will.. Leider ist da der Direktor am längeren Hebel, da das Rauchen auf öffentlichen Plätzen ja grundsätzlich verboten ist (für Minderjährige selbstverständlich), allerdings würde ich wie schon empfohlen wurde mit dem Vertrauenslehrer Kontakt aufnehmen, da er bestimmt nen besseren Draht & nen besseren Einfluss drauf hat, würde allgemein dazu raten einfach in der Schule aufs rauchen zu verzichten, dann passieren solche Sachverhalte auch nicht..

    Cheers,

  • Das mit dem verletzen der Menschenrechte stimmt schon, da laut dem GG Art. 2 Absatz 2 gilt:
    "(2) Jeder hat das Recht auf Leben und körperliche Unversehrtheit. Die Freiheit der Person ist unverletzlich.
    In diese Rechte darf nur auf Grund eines Gesetzes eingegriffen werden."

  • Ich weiß nicht, ob der Rektor immer noch so reagiert, wenn auf einmal die Polizei vor ihm steht.
    Soweit ich weiß, darf er das zu 100% nicht. Man darf verweilen wann und wo man möchte. In diesem Fall gehört der Schulhof nicht dem Lehrer und er kann auch nicht sagen, auf welcher Stelle sie sein muss. Das ist völliger Quatsch und nicht nachvollziehbar.
    Ich würde deiner Freundin vorschlagen zur Polizei zu gehen, auch wenn es jetzt hier im Internet für viele albern klingt.

  • Der Schulleiter dürfte sie nur "bestrafen", wenn sie in diesem Moment die Straftat begeht.
    Wird sie jedoch schon bestraft, ohne das sie in diesem Moment nichts getan hat, so hat der Schulleiter unrechtes getan.

    2.1 – RECHTE DES SCHÜLERS

    • sich bei Beeinträchtigung seiner Rechte zu beschweren.

    Die Eltern sollten mit dem Direktor sprechen, wenn er immer noch meint recht zu haben, würde ich einen Anwalt einschalten.
    Die Schüler, die gesehen haben, dass sie nicht geraucht hat, sollten als Beweis reichen. So wie ich es gelesen habe, war kein anderer Lehrer da.



    7.2 – ERZIEHUNGSMASSNAHMEN
    Mögliche, vom einzelnen Lehrer zu treffende Erziehungsmaßnahmen sind:

    • Gespräch mit dem Schüler;
    • Gespräch mit den Eltern;
    • Beauftragung mit Sonderaufgaben, die geeignet sind, dem Schüler sein Fehlverhalten einsichtig zu machen.

    Das sie in den Pausen nur an einer Stelle stehen darf, ist keine Sonderaufgabe. Es ist auch verboten den Schüler in eine Ecke zu schicken, wo er nur gegen die Wand schaut, so wie es auch verboten ist einen Schüler als Strafe z.B. 10min statt sitzen, stehen zu lassen.



    7.3 – ORDNUNGSMASSNAHMEN
    Als Ordnungsmaßnahmen kommen in Betracht:

    • Registrierung des Fehlverhaltens im Klassenbuch;
    • Schriftlicher Verweis mit schriftlicher Mitteilung an die Eltern;
    • Verschärfter schriftlicher Verweis durch den Schulleiter mit schriftlicher Mitteilung an die Eltern;
    • Androhung des Ausschlusses vom Unterricht oder anderen schulischen Veranstaltungen;
    • Ausschluss von einzelnen schulischen Veranstaltungen;
    • Ausschluss vom Unterricht bis zu 6 Tagen;
    • Androhung der Auflösung des Schulverhältnisses;
    • Auflösung des Schulverhältnisses.

    mfg

  • Danke für die Ratschläge, mit der Vertrauensperson, welche zugleich meine Klassenlehrerin ist, haben wir bereits geredet, bzw. sie. Es ist naja eher schlecht ausgefallen. Wir versuchen es mal mit dem anderen Vertrauenslehrer, vielleicht bringt der was.
    Sonst macht sie ihr eigenes Ding. Danke für die Tipps.
    Für mich ist das Thema beendet.

    • Offizieller Beitrag

    Schulamt kontaktieren.

    Mit freundlichen Grüßen
    Hennnee
    _________________________________________
    RetroTown Vorstandsvorsitzender


    Ich weiß nicht, wie sie darauf kommen, dass ihre Meinung zählt
    — BonezMC

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