Habe ich mal in meinem Postfach gefunden.
Was soll man dazu nur sagen? Mehr als lachen kann man ja nicht
Nun, hallo zuerst einmal.Ich habe vor, eine Beschwerde einzureichen, die keinesfalls als aggressiv dargestellt werden soll.
Soeben erfuhr ich, dass Sie die Internetpräsenz iSebbo: Erstelle deinen iSebbo, designe deinen Raum, chatte und triff neue Freunde ge'hackt' haben, mit einer Anzeige;
You Are Owned!
By Real
Visit Qubba.de
Ich bin nicht der Seiteninhaber, erhebe trotzdem Einspruch. Meine Person spielt auch keine Rolle. Ich hoffe sie sind sich im Klaren darüber, dass Sie soeben eine Straftat begangen haben. (Gemäß dem 'Bürgerlichen Gesetzbuch', §268; Ablösungsrecht des Dritten.
Ich möchte keine falschen Vorschuldigungen machen, aber in Deutschland herrscht Meinungsfreiheit:
Schön und gut, sie haben ein Retro gehackt. Sie haben selber eines erstellt.
Nun ärgert sich einer darüber und schickt ihnen eine E-Mail. Sie lesen sie, lachen sich darüber kaputt, und ignorieren sie schlussendlich. Das wirkt auf jeden Fall, im Volksmunde, unvernünftig und ignorant!
Fassen wir einmal zusammen, gegen was sie verstoßen haben;
Erstellung einer Internetpräsenz, die das Urheberrecht von Sûlake verletzt;
und
§268.
Nun, nehmen wir einmal an, jemand klagt, und 'zieht' Sie vor Gericht.
Was wöllten Sie dann sagen?!
Genau, es gäbe keinen Ausweg, und sie wären einige 1000€ los.
Ersteres, das mit der Urheberrechtsverletzung von Sûlake, geht mich nichts an.
Aber Letzteres, §268, aus meiner Sicht schon.
Kurz und 'knackig':
Ich verlange, dass Sie die Internetpräsenz iSebbo: Erstelle deinen iSebbo, designe deinen Raum, chatte und triff neue Freunde wieder 'freigeben'.
Ebenfalls erhoffe ich mir, dass das oben genannte Anschuldigung 'Das wirkt auf jeden Fall, im Volksmunde, unvernünftig und ignorant!' nicht eintrifft, sondern dass Sie auf meine Forderung reagieren.
A pro pros Sie: Ich vermute nicht, dass ich hier mit einer volljährigen Person schreibe.
- Anonymer Bürger Deutschlands