Der Besitz von Butterfly Messern ist seit 2003 in Deutschland verboten. Anlass für die Änderung des Waffengesetzes war der Amoklauf in Erfurt ein Jahr vorher.
Das Hauptproblem beim Butterfly-Messer ist, dass man es schnell aus der Tasche ziehen, aufklappen und zustechen kann. Das geht zwar auch bei feststehenden Klingen, aber die kann man nicht ohne weiteres in der Jackentasche tragen.
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