Beiträge von SunBoy1996

    Hallo RetroTown.

    Ich bin für einige Zeit inaktiv. Die Schule geht vor, das schöne Wetter kommt, mit Freunde raus gehen und noch mehr.

    Ich werde ab und zu online kommen um zu schauen was neu ist.

    Mich könnt ihr beim

    Skype: paedenumberone
    MSN: Paedejack@live.de
    oder bei der PN (Private Nachrichten)
    erreichen.

    Werde ca am 15.September wieder voll aktiv sein.

    Liebe Grüße
    Paedejack

    Hallo retrotown,

    ich habe heute mit meinem Kolleg eine Seite gegründet für Unterhaltung.

    Zur Seite!

    Dort posten wir lustige Videos,Bilder,Witze und vieles mehr.

    Diese Seite gibt es bereits knapp 5Stunden.

    Du möchtest bisschen Unterhaltung?

    Like uns, und wir geben dir jede Minuten bis Stunden Unterhaltung. Wir werden nicht durch spammen unterhalten sondern machen immer kleine Pause zwische 10-60Minuten.

    Like uns und sende tolle Bilder an epicface@live.de

    Liebe Grüße

    Facebook ändert Nutzungsbedingungen

    Seit Donnerstag 15.03.2012 gelten auf Facebook neue Nutzungsbedingungen. Dass dies praktisch niemand mitbekommen hat, gehört zur Kommunikationsstrategie des Unternehmens.

    er Nutzungsbedingungen hin. Die wichtigste Neuheit ist, dass eine App nicht nur dann auf Nutzerdaten von Usern zugreifen darf, wenn dieser sie selber benutzt. Sondern auch, wenn Freunde die App nutzen. Den Benutzern gefällt das nicht, die letzten Kommentare unter dem Artikel sind einhellig: «Ich lehne die Änderungen ab!» Nützen tut das nichts.

    Warum Partizipation verschwendete Zeit ist, wird eigentlich bereits aus der Einleitung dieser Meldung ersichtlich. Da schreibt Facebook, dass sie «über einige Änderungen, die wir für Rechte und Pflichten planen, informieren». Einige ist untertrieben, denn die Meldung beträgt stolze 34'261 Zeichen. Und das Wort geplant passt auch nicht wirklich, die neuen Nutzungsbedingungen traten definitiv am 22. März 2012 in Kraft.

    Aktives Mitmachen ist zwar gewünscht, aber sinnlos

    Ãœber zehn Prozent der Weltbevölkerung sind auf Facebook aktiv. Dies nutzt das Unternehmen ausvergrößenÃœber zehn Prozent der Weltbevölkerung sind auf Facebook aktiv. Dies nutzt das Unternehmen aus Auch wenn die Änderungen allen Nutzern theoretisch zum Vorablesen zur Verfügung stehen, sieht es in der Praxis anders aus. Das Dokument gibt es nämlich lediglich für diejenigen zu sehen, die Fans von «Facebook Site Governance» sind, nicht gerade eine Facebook-Page, die jeder kennt. Wer zu Letzteren gehört, akzeptiert durch weitere Mitgliedschaft im sozialen Netzwerk automatisch die Konditionen.

    Wer das Dokument lesen kann, wird von Facebook aufgefordert, bis zum 22. März um Mitternacht die Änderungsvorschläge zu kommentieren. Wird damit den Nutzern ein Mitspracherecht eingeräumt? Weit gefehlt. Bestes Beispiel: Unter Punkt 17 werden bestimmte Bedingungen erwähnt, die nur für deutschsprachige (oder Menschen aus Deutschland, das wird nicht klar) Nutzer gelten. An der Stelle in dem Dokument sollte wohl ein Link stehen, der in der Vorabversion vergessen worden war. Darum machten User darauf aufmerksam, doch da ist nach wie vor kein Dokument. Klar, das ist nur ein Detail. Und vielleicht wurde es auch einfach vergessen, mit 834'027'820 Benutzern, über die das soziale Netzwerk wachen muss, kann das passieren. Aber ist das wahrscheinlich?

    Kommunikation von oben herab

    Der Wichtigste aller Facebook-User ist Facebook-Gründer Mark Zuckerberg, der auch die Mehrheit der stimmberechtigten Firmenanteile besitzt. Keiner steht so für Intransparenz in Facebooks Kommunikation wie er selbst. Und seit dem angekündigten Börsengang seiner Website ist er noch ein bisschen reicher (geschätztes Vermögen: 17, 5 Milliarden US-Dollar) und noch ein bisschen mächtiger geworden.

    Im Börsenprospekt von Facebook propagiert er in einem Brief voller Ãœberzeugung: «Wir glauben daran, Menschen die Möglichkeit zum Teilen zu geben. Das kann dazu führen, dass Menschen mehr Mitbestimmungsrecht erhalten, was einige der grössten Probleme unserer Zeit lösen könnte.» Was so pathetisch klingt, sieht im konkreten Fall anders aus.

    Denn laut den eigenen Datenschutzbestimmungen kann Facebook Änderungen auch vornehmen, ohne irgendwen zu informieren. Eliane Schmid, Sprecherin des Eidgenössischen Departements für Datenschutz, hält von solchen Machenschaften nicht viel, wie sie gegenüber PCtipp.ch sagt: «Facebook hat immer wieder bewiesen, dass es auf Persönlichkeitsschutz keinen Wert legt. Natürlich verstösst die Intransparenz, mit der diese Änderungen eingeführt werden, gegen die schweizerischen Datenschutzbestimmungen. Ein rechtliches Vorgehen gegen die Plattform wäre äusserst schwerfällig. Wir appellieren an die Selbstverantwortung der User; es ist ja niemand gezwungen, auf Facebook aktiv zu sein.»

    Tatsächlich ist jeder User freiwillig auf der Plattform unterwegs, wie das Unternehmen in seinen Datenschutzbestimmungen auch immer wieder betont. Aber klingt das nicht zynisch, wenn man bedenkt, dass bestimmte Altersgruppen ihre Kommunikation hauptsächlich über Facebook abhalten? Wer nicht dabei ist, wird zum Aussenseiter. Eben genau weil sich die Website der Abhängigkeit seiner User gewiss sein kann, darf sie praktisch schalten und walten, wie sie will. Und darum darf Mark Zuckerberg in seinem Börsenbrief wenigstens einmal sogar ganz offen sein, wenn auch für Facebook typisch, indem er es verschweigt: Mitspracherecht in anderen Firmen ist gut, den Facebook-Usern aber wird keines eingeräumt.

    Quelle: Pctipp.ch

    Gericht nimmt Rapidshare in Verantwortung
    In einem Rechtsstreit zwischen GEMA und Rapidshare hat das Hamburger Oberlandesgericht ein Urteil gefällt. Rapidshare muss die Verbreitung von 4000 Musiktiteln einschränken.


    «Wer Dritten ohne Zustimmung des Urhebers dessen Werk über einen Online-Speicher-Link im Rahmen einer Downloadlink-Sammlung uneingeschränkt im Internet zur Verfügung stellt, verletzt das Recht des Urhebers», beginnt das Hamburger Oberlandesgericht (OLG) in einer aktuellen Pressemitteilung. In diesem Punkt bleibt es älteren Entscheidungen treu. Das OLG fügt hinzu: «Als Störer kann auch derjenige auf Unterlassung in Anspruch genommen werden, welcher den entsprechenden Online-Speicherplatz zur Verfügung stellt» – wie Rapidshare.

    Entwarnung für Nutzer


    Hamburger Gericht nimmt Rapidshare in die Verantwortung
    In einem älteren Urteil von 2008 hatte das Hamburger OLG strenger geurteilt – bereits mit dem Upload einer urheberrechtlich geschützten Datei auf Rapidshare machte man sich strafbar. Denn durch den Upload – so die Begründung damals – mache man urheberrechtsgeschützte Werke «öffentlich zugänglich». Davon rückt das Gericht nun teilweise wieder ab. Als «öffentlich zugänglich» gemacht gilt eine Datei erst, «wenn die jeweiligen Rapidshare-Links im Rahmen von Downloadlink-Sammlungen im Internet dritten Personen uneingeschränkt zur Verfügung gestellt worden sind». Der Upload alleine ist also, laut Hamburger OLG, nicht strafbar.

    Als Begründung gibt das Gericht an, dass immer mehr User Daten bei Filehostern wie Rapidshare hochladen. Den Speicheranbietern sei es darum nicht möglich – mit vertretbarem Aufwand – die hochgeladenen Daten zu prüfen. Ein weiteres Problem beim Prüfen sei der Eingriff in die Privatsphäre der User.

    Gericht fordert Rapidshare zum Handeln auf

    Trotzdem kommt der Schweizer Filehoster Rapidshare nicht allzu gut weg. Denn die Rapidshare AG kann als «Störerin auf Unterlassung in Anspruch genommen werden», sagt das Gericht und verbietet Rapidsharem, über 4000 konkrete Musiktitel öffentlich zugänglich zu machen. Die Richter kritisieren die «Förderung massenhaften Zugriffs auf einzelne Dateien (z.B. durch ein Bonussystem)» und fordern Rapidshare auf, Massnahmen zu ergreifen, sobald dem Unternehmen urheberrechtswidrig verbreitete Musik via Rapidshare bekannt geworden sei. Rechtsverletzende Downloadlinks sollen beispielsweise gelöscht und Linkressourcen nach weiteren Urheberrechtsverletzungen abgesucht werden.

    Quelle: Pctipp.ch