Hier einmal ein Ausschnitt aus der folgenden Seite
ZitatWichtig:
Bevor Sie nicht mit uns gesprochen haben, geben Sie auf gar keinen Fall die vom Abmahner vorformulierte Unterlassungserklärung ab und bezahlen Sie nicht die geforderten Beträge!
Unser Ziel: Der Abmahner bekommt nur das, auf was tatsächlich ein Anspruch besteht.
In den meisten Fällen ist es ratsam, eine modifizierte strafbewehrte Unterlassungserklärung abzugeben. Diese erstellen wir gern für Sie und schicken die Unterlassungserklärung fristgerecht an die KSP Rechtsanwälte. Wir achten aber stets darauf, dass dies kein Schuldeingeständnis ist!
Wir vertreten Sie zu einem fairen Honorar.