Klar darf die Polizei mit einem richterlichen Beschluss vom Provider deine IP anfordern. Wenn die Polizei will, und grünes Licht von oben kommt
dürfen die auch das komplette Gebäude der Telekom durchsuchen, und danach nach der IP suchen = richterlicher Durchsuchungsbefehl.
Grundsätzlich gilt mit grünem Licht von oben darf die Polizei quasi jede Seite vom Netz nehmen.Wenn sowas passieren würde, würde der Provider auch nicht Dicht machen müssen, falls es unerlaubt geschehen würde, müsste der Provider
eben eine Geldstrafe an den zu Schaden gekommen zahlen.Es würde garantiert nicht jeder kündigen, zudem man aus einem Telekom Vertrag garantiert nicht sofort rauskommt, da viele Telekom als
DSL Anbieter haben. Da kann man nur raus wenn man rechtzeitig, nach Ablauf der Mindestvertragslaufzeit und vor der nächsten Buchungsperiode
raus, ansonsten gibt die Telekom keine Leitungen frei, alternativ hätte man dann gar kein Internet.Du kannst dich gerne rechtfertigen, allerdings entspricht die der Wahrheit, somit wäre das unnötig.
Ich habe nicht gesagt, dass die Polizei nicht an die IP Adresse darf, ich habe ledglich nur gesagt, die Polizei darf trotz eines schwer Verbrecher nicht an die Adress Daten (z.B. wo der Wohnt Musterstr. 123) oder so, solche Adressen dürfen sie nicht raus geben.
Und wenn es doch ein Provider tut, was verboten ist, können andere Kunden den Vetrag damit auflösen, ich weiß nicht so genau ob sie es gleich alleine auflösen können oder mit einem Gerichtsverfahren.
Also Klartext , Provider dürfen IP raus geben aber nicht die Adresse (Ort) wo der jenige sich befindet ! Auf garkeinen Fall !
Sonst würden keine Hackers mehr existieren und damit würde ACTA ins Spiel kommen, was keiner haben möchte.