4 Wochen lang dein Handy einkassieren dürfen sie auch nicht, sondern nur EIN Schultag.
Bei uns 5 Tage.
4 Wochen lang dein Handy einkassieren dürfen sie auch nicht, sondern nur EIN Schultag.
Bei uns 5 Tage.
Ich hab ja persönlich nichts dagegen aber unser Lehrer meinte die Schule haftet nicht dafür.
Wenn man sein Handy nicht abgibt und erwischt kriegt man es in 4 Wochen erst wieder. Früher war diese Regelung nur am nächsten Tag.
Die Handys werden auch abgenommen wenn sie NUR in der Hosentasche ist.
Ich wollte euch fragen, ob das rechtlich erlaubt ist.
Ich forumulier das mal um, dann kannst du dir die Antwort denken.
Schule haftet nicht dafür
Stell dir vor du kaufst ein Produkt. Zum Beispiel ein Handy bei Saturn.
Du hast bezahlst und musst nun zum Kundenservice und es da abgeben, weil es nur so freigeschaltet werden kann.
Du sollst es am nächsten Tag abholen und es wurde gestohlen. Wer haftet, wer ist Schuld?
Der Kundenservice [also Saturn]
"4 Wochen erst wieder."
Dein Lehrer hat eindeutig Seite in seinem Kopf.
Les mal:
»§ 96 Anwendung von Ordnungsmaßnahmen (1) Ordnungsmaßnahmen können nur ausgesprochen werden, wenn andere erzieherische Einwirkungen nicht ausreichen. Als erzieherische Einwirkungen kommen insbesondere in Betracht: Gespräch, Ermahnung, Verpflichtung zur Wiedergutmachung angerichteten Schadens, Verpflichtung zur Übernahme von Arbeiten für die Schul- oder Klassengemeinschaft, Nacharbeiten von Versäumtem, zeitweise Wegnahme von Gegenständen, Entschuldigung für zugefügtes Unrecht und Überweisung in eine andere Klasse oder in einen anderen Kurs derselben Klassen- oder Jahrgangsstufe der Schule.«
Dafür, dass dies in Kraft tritt muss etwas passiert sein. Zum Beispiel eine akute Störung des Unterichts, du Schmuddel oder Gewaltfilme verbreitest, oder etwas ähnliches.
Sollten die das wirklich ernst meinen weiger dich einfach. Was wollen die machen? Dich von der Schule schmeißen, weil du dein Handy nicht abgeben willst?
Dann können die sich ja mal mit dem Gesetz auseinander setzen.
Die Handys werden auch abgenommen wenn sie NUR in der Hosentasche ist.
Jetzt mal ehrlich: An was für einer Schule bist du? Wenn die dich fragen ob du ein Handy in der Hosentasche hast und du nein sagt, was wollen die machen?
Hin fassen? Vlt ist es ja nur dein .... (Ich erinnere mich da an einen Vorfall an einem FLughafen haha)
Ich ziehe mal als Fazit, dass deine Schule denkt sie könnten alles mit dir machen. Ein Handyverbot welches absolut lächerlich ist, sich einen Freifahrtschein holen um
die Handys einzusammeln welche "verschwinden" können OHNE, dass sie jegliche Schuld trifft.
Bei Vermutung können sie dich "begrabschen"...
Das müsste mal einer der Bild stecken oder RTL. Das klingt sogar fast schon so wie eine RTL Story....
PRO TIPP: Lasst euch absichtlich mit eurem Handy erwischen, stellt davor einen Wecker für jede 30 Minuten der um 2 Uhr nachts anfangen soll.
Eure Lehrer werden euch nie wieder die Handys abnehmen.
Alles anzeigenIch forumulier das mal um, dann kannst du dir die Antwort denken.
Schule haftet nicht dafür
Stell dir vor du kaufst ein Produkt. Zum Beispiel ein Handy bei Saturn.
Du hast bezahlst und musst nun zum Kundenservice und es da abgeben, weil es nur so freigeschaltet werden kann.
Du sollst es am nächsten Tag abholen und es wurde gestohlen. Wer haftet, wer ist Schuld?Der Kundenservice [also Saturn]
"4 Wochen erst wieder."
Dein Lehrer hat eindeutig Seite in seinem Kopf.
Les mal:
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»§ 96 Anwendung von Ordnungsmaßnahmen (1) Ordnungsmaßnahmen können nur ausgesprochen werden, wenn andere erzieherische Einwirkungen nicht ausreichen. Als erzieherische Einwirkungen kommen insbesondere in Betracht: Gespräch, Ermahnung, Verpflichtung zur Wiedergutmachung angerichteten Schadens, Verpflichtung zur Übernahme von Arbeiten für die Schul- oder Klassengemeinschaft, Nacharbeiten von Versäumtem, zeitweise Wegnahme von Gegenständen, Entschuldigung für zugefügtes Unrecht und Überweisung in eine andere Klasse oder in einen anderen Kurs derselben Klassen- oder Jahrgangsstufe der Schule.«
Dafür, dass dies in Kraft tritt muss etwas passiert sein. Zum Beispiel eine akute Störung des Unterichts, du Schmuddel oder Gewaltfilme verbreitest, oder etwas ähnliches.
Sollten die das wirklich ernst meinen weiger dich einfach. Was wollen die machen? Dich von der Schule schmeißen, weil du dein Handy nicht abgeben willst?
Dann können die sich ja mal mit dem Gesetz auseinander setzen.
Die Handys werden auch abgenommen wenn sie NUR in der Hosentasche ist.
Jetzt mal ehrlich: An was für einer Schule bist du? Wenn die dich fragen ob du ein Handy in der Hosentasche hast und du nein sagt, was wollen die machen?
Hin fassen? Vlt ist es ja nur dein .... (Ich erinnere mich da an einen Vorfall an einem FLughafen haha)
Ich ziehe mal als Fazit, dass deine Schule denkt sie könnten alles mit dir machen. Ein Handyverbot welches absolut lächerlich ist, sich einen Freifahrtschein holen um
die Handys einzusammeln welche "verschwinden" können OHNE, dass sie jegliche Schuld trifft.
Bei Vermutung können sie dich "begrabschen"...Das müsste mal einer der Bild stecken oder RTL. Das klingt sogar fast schon so wie eine RTL Story....
PRO TIPP: Lasst euch absichtlich mit eurem Handy erwischen, stellt davor einen Wecker für jede 30 Minuten der um 2 Uhr nachts anfangen soll.
Eure Lehrer werden euch nie wieder die Handys abnehmen.
Wo lebst denn du? Das Handy nehmen die Lehrer nicht mit skndern bleibt im Schrank oder so in der Schule.
PRO TIPP: Lasst euch absichtlich mit eurem Handy erwischen, stellt davor einen Wecker für jede 30 Minuten der um 2 Uhr nachts anfangen soll.
Eure Lehrer werden euch nie wieder die Handys abnehmen.
Oh das ist echt gemein xDDD nur blöd wäre es, wenn sie es in der Schule irgendwo wegsperren...
Klar ist dies erlaubt, da Heutzutage fast wirklich jeder im Unterricht dass Handy Betätigt.
Sei es den Unterricht Filmen, Fotos machen, Spielen oder Chatten (Facebook et cetera.)
Da die Lehrer einen Normalen Unterrichts Tag haben wollen (nehme ich an) und kein Handy Gesimse sehen/hören möchten,
Nehmen sie die Handys einfach vorher ein.
Finde ich auch gut so! Schließlich möchte man ja nicht mal Später als 'Arbeitsloser' enden wenn man den Unterricht nicht folgt und stattdessen mit dem Handy spielt.
Aber 4 Wochen? Wer ist denn da bitte auf dem Kopf gefallen ?!
Gruß,
Wo lebst denn du? Das Handy nehmen die Lehrer nicht mit skndern bleibt im Schrank oder so in der Schule.
Nein, es gibt Lehrer die es nach Hause mitnehmen, da die meisten Schulen das "länger als ein Tag behalten" nicht befürworten (dürfen).
Klar ist dies erlaubt, da Heutzutage fast wirklich jeder im Unterricht dass Handy Betätigt.
Sei es den Unterricht Filmen, Fotos machen, Spielen oder Chatten (Facebook et cetera.)Da die Lehrer einen Normalen Unterrichts Tag haben wollen (nehme ich an) und kein Handy Gesimse sehen/hören möchten,
Nehmen sie die Handys einfach vorher ein.Finde ich auch gut so! Schließlich möchte man ja nicht mal Später als 'Arbeitsloser' enden wenn man den Unterricht nicht folgt und stattdessen mit dem Handy spielt.
Aber 4 Wochen? Wer ist denn da bitte auf dem Kopf gefallen ?!
Gruß,
Eben nicht!
"Das ein Lehrer das Recht haben sollte, Mobiltelephone und sonstige eliktrische Geräte einzusammeln und nach Ende des Schultages oder Ende der Woche dem Schüler oder gar den Eltern zurückzugeben besteht nicht. Dies lässt sich unter keinen Argumenten rechtfertigen. Es handelt sich dabei um eine verbotene Eigenmacht im Sinne des §858 BGB (Bürgerliches Gesetzbuch). Das löst Besitzschutzansprüche des § 861 BGB auf sofortige Wiedereinräumung des Eigentümers des Gegenstandes aus. Außerdem existiert der Herausgabeanspruch des rechtmäßigen Eigentümers gemäß § 985 BGB. Sollte der Lehrer den Gegenstand für einen Zeitraum behalten könnte er strafrechtliches relevantes Verhalten aufweißen. Das Hausrecht der Schule oder sonstiges steht immer dem Landes oder Bundesrechts!"
Generell dürfen Handys beschlagnahmt werden, um Störungen im Unterricht vorzubeugen. Sie sind abzuschalten und wegzupacken, so ist die Regel zumindest bei uns. „Lehrer sind grundsätzlich befugt Gegenstände aller Art für die Dauer der Störung der Unterrichtszeit wegzunehmen bzw. so lange aufzubewahren, bis keine Störung mehr zu befürchten ist.“ Es kommt aber eher darauf an, was bei euch in der Schulordnung steht - denn daran musst du dich auch halten.
Ich denke diese Art von Handyverbot die bei dir eingeführt wurde ist jedoch ein etwas anderes. Man hat ein Handyverbot innerhalb des Gebäudes eingeführt. Da das Gebäude nicht in deinem Eigentum ist, musst du die Vorschriften des Besitzers entsprechend respektieren und darfst kein Handy mitführen, wenn er das so ausdrücklich will. Untersuchen nach einem Handy darf man dich dann jedoch nur mit einem richterlichen Bescheid oder ähnliches, wegnehmen darf man es dir nicht - in der Schule mit der Ausnahme Störungen des Unterrichtsgeschehens zu vermeiden - aber wenn du auffliegst, darfst du freundlichst den Ausgang aufsuchen. Etwas zu weit daher geholt - Fazit: Die Dauer beschränkt sich auf den Zeitraum, in dem weitere Störungen zu befürchten sind, sofern nicht andere Regeln / Sanktionen zusätzlich in Kraft treten.
ZitatDie Handys werden auch abgenommen wenn sie NUR in der Hosentasche ist.
Ich bezweifel, ob die Lehrer deine Hosentasche durchsuchen dürfen, nur weil sie ein Handy darin vermuten. Wenn sie das trotzdem wollen, dann verweiger dich einfach und sag, dass sich darin kein Handy befindet. Sie werden kaum deine Hosentaschen durchsuchen, ansonsten solltest du dem Lehrer einfach mit einer Anzeige drohen, da du dich dadurch sexuell belästigt fühlst.
4 Wochen ist schon bisschen extrem?
Bei mir in der Schule gabs die Regelung ja auch, da man allein schon bei der Anwesenheit im Sekretariat/Schulleiter Büro etc. mitbekommt wie sie mit dem persönlichen Eigentum der Schüler umgehen, habe ich mich auch aus diesen Gründen immer gegen den Willen der Lehrkraft dagegen gesträubt mein Handy ab zu geben.
Meines Erachtens, darf die Schule bzw die Lehrkraft die einem das Handy entwendet hat, dein Eigentum nicht länger als 1-5 Tage "verwaren". Normalerweise, sollte es auch mit der Anwesenheit der Eltern in der Schule geregelt werden können. Trotz der Schulregel ist es den Lehrkräften untersagt, fremdes Eigentum über längeren Zeitraum dem Besitzer zu verwehren. Die Regel an sich, das Handy's in den Schulen verboten sind erscheint lächerlich, denn der Großteil der Schülerschaft verstößt gegen diese Regelung. Dazu kommt das deine Taschen, sei es Hose Jacke Schulgepäck für Lehrer unzugänglich sind, das heißt sie verstoßen gegen die Regeln sobald sie deinen Taschen Inhalt ohne deine Erlaubnis ausräumen. Sie können dich auffordern den Inhalt preiszugeben, sobald sie aber handgreiflich werden ist eine Anzeige wegen Privatsphären Verletzung angemessen.
Das wiederum heißt, das man ihnen nach Aufforderung den Inhalt nicht zeigen muss, es aber kann.Wenn man das Handy Beispielsweiße in der Hosentasche bei sich trägt und man von einer Lehrkraft darauf angesprochen wird, muss man ihm dieses nicht aushändigen da es innerhalb der Taschen kein Regelverstoß darstellt.
Vor dem Unterricht können Handy's und andere Störfaktoren laut der Schulordnung entwendet werden, diese sollten aber ohne Schädigung und Kompromiss am Ende des Schultages bzw der Stunde dem rechtmäßigen Besitzer ausgehändigt werden. Wer sein Recht in der Schule nicht kennt, soll sich an den Schulleiter wenden und darum bitten sich die Schulordnung durchlesen zu können.
Bla bla bla
.,- Ende
Ich bezweifel, ob die Lehrer deine Hosentasche durchsuchen dürfen, nur weil sie ein Handy darin vermuten. Wenn sie das trotzdem wollen, dann verweiger dich einfach und sag, dass sich darin kein Handy befindet. Sie werden kaum deine Hosentaschen durchsuchen, ansonsten solltest du dem Lehrer einfach mit einer Anzeige drohen, da du dich dadurch sexuell belästigt fühlst.
Und was kann man tun, wenn der Lehrer meint "leer doch mal deine Hosentaschen"
Und wenn du dann "Nein" sagst, hat sich der Verdacht bestätigt, problematisch wird es
dann, wenn du mit deinem Lehrer zum Schulleiter musst, denn der hat das Recht, dir zu
sagen du sollst deine Hosentaschen leeren.
Was die meisten von euch sagen ist falsch.
Lehrer dürfen das sehr wohl, sobald es in der Hausordnung bzw. Schulordnung steht.
Taschen können spätestens mit der Polizei kontrolliert werden, da mitbringen von Handys wohl laut eurer Schulordnung verboten ist.
In meiner Schule ist es auch so, dass genau drin steht, dass direkt das Handy einkassiert werden darf und NUR von Erziehungsberechtigten abgeholt werden darf. (Der Termin dazu richtet sich nach dem Lehrer)
In unserer Hausordnung steht nur das Geräte die zur Speicherung dienen sind nicht erlaubt.
Weiteres steht nichts darüber, obwohl unsere Hausordnung 4 Seiten hat.
Unsere Schule ist eine "Handyfreie-Schule" (zumindest wenn Lehrer da sind ^^)
Wir müssen unsere Handys immer ausgeschalten im Spind haben, aber fast keiner haltet sich daran.
Wird ein Handy abgenommen, müssen es die Eltern von der Direktorin abholen.
Passiert sehr oft, aber es gibt auch einige Lehrer die nett sind und es einfach ignorieren, wenn es mal läutet
Hm...wenn wir schon zum Thema ''Handys'' uns weiterhelfen , hätte ich da' noch ne Frage, nehmen wir mal an es passiert ein Unfall & der/die Lehrer/Lehrerin zerstört dieses Handy, haften wir weil wir das Handy mitgenommen haben wobei es verboten wurde? Oder die Lehrer , weil sie unser Eigentum zerstört haben?
@Syction: Dann muss es entweder der Lehrer ersetzen, oder es zahlt die Versicherung.
@Syction: Dann muss es entweder der Lehrer ersetzen, oder es zahlt die Versicherung.
Die Versicherung zahlt es niemals. Sobald die Schule schaden an dein Handy nimmt und du genau Beweisen kannst, dass es ein Lehrpersonal war, würde ich diese Person anzeigen.
In den meisten Fällen musst du aber selber Zahlen, da du keine Beweise hast.
Xlow: Meine damit, dass wenn ein leerer einen Unfall in der Schule hat, zum Beispiel dass Einrichtung auf ihn drauf fällt, dann zahlt es die Versicherung.
Sollte eine Lehrperson es beschädigen, ohne, dass Objekte der Schule im Unfall verwickelt sind, muss es der Lehrer zahlen.
So habe ich die Frage von @Syction: zumindest verstanden.
Ansonsten hast du natürlich recht, mit den Beweisen.
Was ihr alle immer mit euren Pseudo-Anzeigen habt:
"Ich zeig dich an, den zeige ich sofort an, den würde ich sofort anzeigen!"
Stell dein Handy auf Stumm oder Vibration und lass es in deiner Tasche oder Hose - Durchsuchen dürfen dich Lehrkräfte auf garkeinen Fall, das dürfen lediglich die grünen Männer mit einem Durchsuchungsbefehl.
Was ihr alle immer mit euren Pseudo-Anzeigen habt:
"Ich zeig dich an, den zeige ich sofort an, den würde ich sofort anzeigen!"
Stell dein Handy auf Stumm oder Vibration und lass es in deiner Tasche oder Hose - Durchsuchen dürfen dich Lehrkräfte auf garkeinen Fall, das dürfen lediglich die grünen Männer mit einem Durchsuchungsbefehl.
Das sind die Blauen Männer!
Rest hast du recht!
Ja, das darf der Lehrer - abhängig vom Schulgesetz des betreffenden Bundeslandes.
hier z.B. § 53 Abs. 2 Schulgesetz NRW:
"Zu den erzieherischen Einwirkungen gehören insbesondere... die zeitweise Wegnahme von Gegenständen, ...,"
Handys fallen auch darunter. Es muss allerdings schon eine Störung des Schulbetriebs vorliegen, präventives Wegnehmen ist nicht erlaubt.
-Kazuya
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