• Servus RT
    Wen ich ein WBB-lite Forum aufmache, muss dort ein richtiges Impressum sein?
    Weil in jedem WBB-lite foum ich war, war auch kein Impressum nur bei wbb3 und 4.
    Wäre nett wen ihr mir anworten könntet.

    &handy

  • Wenn du wirklich auf der sicheren Seite sein willst, brauchst du ein Impressum!
    Sonst besteht die Möglichkeit eine ordentliche Summe blechen zu müssen.

    Diese beläuft sich auf ein paar 10.000 Glocken...

    Wie wahrscheinlich das ist, dass gerade du abgemahnt wirst, weil du kein Impressum hast... Das sei mal dahin gestellt.

  • Ein Kontaktformular ist kein Ersatz für ein Impressum!!!

    Ein Impressum mit Anschrift und co wird IMMER, egal bei welchem Typ Webseite benötigt.


    Der Grund, weshalb Webseiten wie Retrotown kein Impressum haben, ist dass Retrotown selbst wenn ein Abmahnanwalt dies entdeckt, nur mit viel Aufwand die Anschrift der Betreiber finden kann. Aufgrund damaliger Probleme wurde das Impressum entfernt.


    :!: FileXs #Lieblingsmod. :!:
    ... still making kids cry since 2015.

  • Ein Kontaktformular ist kein Ersatz für ein Impressum!!!

    Ein Impressum mit Anschrift und co wird IMMER, egal bei welchem Typ Webseite benötigt.


    Der Grund, weshalb Webseiten wie Retrotown kein Impressum haben, ist dass Retrotown selbst wenn ein Abmahnanwalt dies entdeckt, nur mit viel Aufwand die Anschrift der Betreiber finden kann. Aufgrund damaliger Probleme wurde das Impressum entfernt.

    Sobald du die Homepage für gewerbliche Zwecke einsetzt, gilt die Impressumspflicht!
    Aber es ist immer gut ein Impressum anzugeben.

  • Die ist ein Auszug aus demn TMG

    "
    III. Die einzelnen Pflichtangaben
    Folgende Angaben müssen gemacht werden:

    1. Name und Anschrift des Anbieters
    Zunächst ist der komplette Name bzw. die vollständige Firmenbezeichnung inklusive Rechtsformzusatz anzugeben. Weiterhin müssen Strasse, Hausnummer, Postleitzeitzahl und Ort angegeben werden. Die Angabe einer Postfachs genügt nicht. Bei juristischen Personen und Personenvereinigungen ist der Sitz anzugeben.

    2. Informationen zur schnellen Kontaktaufnahme
    Dies sind ausweislich der Gesetzesbegründung Telefonnummer, Faxnummer, und Email-Adresse. Wer verhindern möchte, dass die Email-Adresse von Spam-Robots ausgelesen wird, sollte die Angaben in Form einer JPEG- oder GIF-Datei bereitstellen. Verfügt der Anbieter z.B. über keine Faxnummer, so muss diese natürlich nicht angegeben werden.

    3. Angabe des Vertretungsberechtigten
    Bei juristischen Personen, Personengesellschaften und sonstigen Personenzusammenschlüssen ist die Angabe des Vertretungsberechtigten erforderlich.

    4. Angabe der Aufsichtsbehörde
    Bedarf die Tätigkeit des Anbieters der behördlichen Zulassung, so ist die zuständige Aufsichtsbehörde nebst Kontaktdaten aufzuführen.

    5. Register und Registernummer
    Ist der Anbieter im Handelsregister, Vereinsregister, Partnerschaftsregister oder Genossenschaftsregister eingetragen, so ist das entsprechende Register zu benennen und die Registernummer anzugeben.

    6. Umsatzsteuer-Identifikationsnummer
    Soweit vorhanden muss auch die Umsatzsteuer-Identifikationsnummer angegeben werden.

    7. Zusätzliche Pflichten für besondere Berufsgruppen
    Ist der Anbieter ein Angehöriger eines Freien Berufes, bei dem die Berufsausübung geregelt oder die Berufsbezeichnung geschützt ist (z.B. Rechtsanwälte, Steuerberater, Wirtschaftsprüfer, Ärzte, Zahnärzte, Architekten, beratende Ingenieure etc.), so sind zusätzlich die Berufsbezeichnung und der Staat, in dem diese verliehen wurde, anzugeben. Schließlich müssen die berufsrechtlichen Regelung benannt und im Volltext oder vorzugsweise durch entsprechende Links verfügbar gehalten werden. Häufig stellen die jeweiligen Kammern und Berufsverbände entsprechende Internetseiten zur Verfügung, auf die per Link verwiesen werden kann.

    8. Weitere Angaben
    Sofern aufgrund anderer Vorschriften weitere Informationspflichten bestehen, müssen auch diese erfüllt werden. Werden beispielsweise redaktionelle Beiträge veröffentlich, so muss ein Verantwortlicher im Sinne vom § 10 Abs. 3 MDStV benannt werden. Dabei muss es sich um eine natürliche Person handeln, die voll geschäftsfähig ist und Ihren ständigen Aufenthalt im Inland hat.

    Die Informationen müssen nach dem Wortlaut des Gesetzes leicht erkennbar, unmittelbar erreichbar und ständig verfügbar sein. Eine explizite Bezeichnung der Pflichtangaben als "Impressum" oder "Anbieterkennzeichnung nach § 6 TDG" ist daher nicht erforderlich. Weitere Einzelfragen sind ebenfalls umstritten. So wird teilweise die Ansicht vertreten, dass z.B. bei Framestrukturen alle Unterseiten einer Internetpräsenz mit einem entsprechenden Link versehen sein müssen, wenn sich diese auch ohne Mainframe laden lassen. Dies ist m.E. falsch, da Unterseiten einer einheitlichen Internetpräsenz nicht isoliert betrachtet werden dürfen. Wer alle Risiken ausschließen möchte, sollte ein entsprechenden Link in der Navigationsleiste integrieren und zusätzlich jede Unterseite mit einem entsprechenden Verweis versehen.
    "

    "Wir füttern nur das Feuer mit Benzin gehn richtung Hölle aber träum vom Paradies"


  • (Puragaming)

    Hat man keine andere möglichkeit ohne Impressung was zu machen?
    Bei Retrotown sehe ich auch nichts, sowie bei anderen foren sehe ich kein Impressum.

    Nein. Ein Impressum ist gesetzlich veranlagt.

    Sobald du die Homepage für gewerbliche Zwecke einsetzt, gilt die Impressumspflicht!
    Aber es ist immer gut ein Impressum anzugeben.

    So oder so muss ein Impressum bestehen.

  • Sobald du die Homepage für gewerbliche Zwecke einsetzt, gilt die Impressumspflicht!
    Aber es ist immer gut ein Impressum anzugeben.

    Eine Webseite gild nicht mehr als privat wenn diese öffentlich Zugänglich ist. Also per Google auffindbar, verlinkbar und co ist. Mit Kennwort geschützte Seiten z.B. gehen als privat durch.

    Sonst gild: IMMER EIN VOLLSTÄNDIGES IMPRESSUM.


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  • Sobald du die Homepage für gewerbliche Zwecke einsetzt, gilt die Impressumspflicht!

    Ich sag mal so viel:

    Selbst auf Facebook herrscht Impressumspflicht für Seiten! (Aller Art!)


    Im Endeffekt ist es deine Sache ob du ein Impressum einbaust oder nicht.
    Aber wenn du halt "erwischt" wirst und abgemahnt, sag bitte nicht wir hätten dich nicht gewarnt.

    Ich find die Impressumspflicht für Foren, Blogs etc. sowieso lächerlich!

  • Ein Impressum ist pflicht, vorausgesetzt deine Seite ist mit einem Passwort verschlüsselt und nur du kommst auf die Seite.

    Ich hab dir eben ein "kleines" Impressum bereitgestellt. Dir muss bewusst sein, dass du die Daten bearbeiten musst.

    Den kannst du einfach so übernommen, oder du meldest dich per PN bei mir, sodass ich dir den Code bereitstellen kann.

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