Probleme mit der Lehrerin

  • Hallo,
    im Voraus direkt: ich habe nichts nützliches dazu im Internet & bei Freunden erfahren (danke @Hennnee für die Diskriminierung!).

    Zu meinem Problem:
    Ich stehe ziemlich schlecht in Mathe & Physik da meine mündlichen Noten alles zerstören.
    In Mathe stand es auf 5,49 und es war bereits so fest gemacht, ebenfalls fehlt mir eine Note in Physik da ich keine mündlichen Noten hatte und auf 4,6 stand. Heute kam sie allerdings zu mir und behauptete, dass ich nur fantasiere und mich noch in Mathe ausgefragt obwohl ich die letzten 4 Stunden nicht anwesend war (mit Attest). Und dann kam sie mir noch mit Aufgaben aus der Abschlussprüfung für die Realschule und sagte am Ende das sie mich so oder so durchfallen lassen will, etc.

    Zu meinen Fragen:
    1) Darf sie mich unter diesen Umständen ausfragen?
    2) Darf sie mich vor der Klasse beleidigen?
    3) Durfte der Stoff drangenommen werden (bin 8 Klasse).
    4) Wie kann ich dagegen vorgehen (außer Lehrer, da war ich schon)?

    Hoffe auf ernstgemeinte Antworte, Trolle werden ohne Zögern gemeldet.

    Hauste,
    Diana. :wacko:

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    i met the girl under full-bloomed cherry blossoms &' my fate has begun to change
    s c h e h e r a z a d e

  • Sprich mit deinen Eltern darüber. Wenn das nicht weiterhilft, geh persönlich zur Lehrer/in und sag Ihr, du willst dich verbessern und du hättest halt Angst bekommen, weil Sie so sprach.

    Sprich nicht vor der ganzen Klasse vor Ihr, geh am besten alleine irgendwann wenn Sie ebenfalls alleine ist und spricht miteinander, nur mit Wörtern kannst du Sie daran hindern.

    Mach ein auf 'ich bereue es so sehr'-Trip, damit Sie dir alles abkauft und sieht, 'aha, diese Schülerin will sich wirklich Mühe geben'.

    Mit freundlichen Grüßen

  • 1 ) Sie ist deine Lehrerin, klar darf sie das. Für dich, drück mal mehr die Schulbank und hock nicht vor dem PC und sicherlich nicht in RetroTown wo du noch verblödeter wirst als sonst schon.
    2 ) Wenn du Dinge als Beleidigung ansiehst, wenn sie das nicht sind, sondern so unnötige Witze reißen wie schlecht du bist, ja das darf sie,
    3 ) Ja, war bei mir früher auch so, der Stoff darf drangenommen werden.
    4 ) Kannst nichts dagegen tuen, bist wie jeder anderer Schüler.

    • Offizieller Beitrag

    2) Darf sie mich vor der Klasse beleidigen?

    Das darf sie nicht.
    Lehrer dürfen keine Schüler beleidigen. Auch wenn du es besonders verdient hast.

    1) Darf sie mich unter diesen Umständen ausfragen?

    Wenn du gefehlt hast, muss die Lehrerin dich zu diesem Thema ausfragen. Normalerweise ist es so,
    das Schüler die krank waren sich auf den Unterricht vorbereiten. Hättest du also gelernt, wäre es nicht schlimm ausgegangen.

    Und jetzt zum Schluss, schmeiss den Rechner aus dem Fenster und fang an zu lernen.

    Mit freundlichen Grüßen
    Hennnee
    _________________________________________
    RetroTown Vorstandsvorsitzender


    Ich weiß nicht, wie sie darauf kommen, dass ihre Meinung zählt
    — BonezMC

  • Wenn sie dich angeblich Abgefragt hat, hätte das ja jemand mitbekommen, da dass ja nicht passiert ist ab zur Schulleitung.
    Wenn du dann bei der Schulleitung bist, erklärst du ihnen, dass deine Leherin dich beleidigt und das sie dich über Themen abgefragt hat, die ihr nicht behandelt habt.

    "Am Anfang wurde das Universum erschaffen. Das machte viele Leute sehr wütend und wurde allenthalben als Schritt in die falsche Richtung angesehen."
    - Der Anhalter

  • Die Lehrer stehen am längeren Hebel.
    Ab X,5 wird die schlechtere Note genommen z.B Du hast in Physik einen Durchschnitt von 4,6 da du höher bist als 4,5 wirst du eine 5 bekommen. Du solltest mit deinen Eltern reden und die sollten dann mit dem Direktor/in sprechen. Sie darf dich nicht beleidigen, aber vielleicht war es keine Beleidigung nur du hast es als Beleidigung aufgenommen. Im schlimmsten Fall verpetzt du sie beim Schulamt :aws:

    Dieser Beitrag wurde geprüft und editiert durch die NSA (vor 2 Minuten)

  • Die Lehrer stehen am längeren Hebel.

    So ist es nicht.

    Habe in einem Fach nur eine Note gehabt (eine 1) und im ersten Halbjahr ein Schnitt von 1,0.
    Ich war bei dem Lehrer fast nie im Unterricht und er meinte mir Mündlich eine 4 zu geben, obwohl ich immer Entschuldigt war.
    Kurzes Gespräch auf der Schulleitung und ich hatte meine 1 im Zeugnis :)

    "Am Anfang wurde das Universum erschaffen. Das machte viele Leute sehr wütend und wurde allenthalben als Schritt in die falsche Richtung angesehen."
    - Der Anhalter

  • 1) Sie darf dich ausfragen, weil es deine Pflicht ist den verpassten Stoff nachzuholen
    2) Beleidigen darf sie dich nicht
    3) Der Stoff aus der Abschlussprüfung der Realschule darf dran genommen werden, wenn ihr
    das im Unterricht gemacht habt. Da die Abschlussprüfung nicht nur Aufgaben der 9. und 10. Klasse enthält.

    4) Kann ich dir nicht beantworten.

  • 1 ) Sie ist deine Lehrerin, klar darf sie das. Für dich, drück mal mehr die Schulbank und hock nicht vor dem PC und sicherlich nicht in RetroTown wo du noch verblödeter wirst als sonst schon.
    2 ) Wenn du Dinge als Beleidigung ansiehst, wenn sie das nicht sind, sondern so unnötige Witze reißen wie schlecht du bist, ja das darf sie,
    3 ) Ja, war bei mir früher auch so, der Stoff darf drangenommen werden.
    4 ) Kannst nichts dagegen tuen, bist wie jeder anderer Schüler.

    Ja sie darf dich ausfragen, weil es deine Pflicht war, dich beim Lehrer oder Lehrerin zu melden und fragen was in den 4 Lektionen passiert ist.
    Bei 2 muss ich folgendes anbringen: NEIN! Sie darf dich nicht beleidigen und auch nicht vor der Klasse "mobben" oder auslachen.

  • Ich habe die Themen aus den verpassten Stunden nachgelernt, allerdings ist sie mir mit Stoff der 10 Klasse gekommen (Winkelfunktion z.B.)

    Außerdem habe ich keinen PC seit 5 Monaten & die Noten in den anderen Fächern sind 2er & 3er.
    Sie hat mich vor der ganzen Klasse abgefragt btw.
    Ausserdem weiß mein Lehrer davon & weiß nicht wie er damit umgehen soll.

    @SNK Kenji

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    Hauste,
    Diana. :wacko:

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    3 Mal editiert, zuletzt von Diana (17. Juli 2015 um 20:13)

  • Vllt. war sie einfach nicht gut drauf.
    Mein Mathe Lehrer hat mich auch gehasst.

    Er sagte zu mir immer folgendes:

    "Wenn du mal Geld hast, dann gibst du es für Drogen, Kippen und Alkohol aus."

    "Du wirst der neue Penner vom Netto."

    Sowas hat er mir immer an den Kopf geworfen.

  • 2) Darf sie mich vor der Klasse beleidigen?

    Du kannst wahrscheinlich nur gegen den Punkt angehen.
    Sie darf dich auf keinster Weise mobben, beleidigen oder bloß stellen. Dieses Verhalten hat etwas mit Moral zu tun. Dazu heißt es in jeder Branche, dass man privates und berufliches auseinander hält. Als Lehrer gilt dies noch strenger. Somit darf sie nicht nach Persönlichkeiten handeln bzw. bewerten. Es gilt auch deshalb strenger, weil dieser Branche auch etwas mit Pädagogik zu tun hat, Lehrer sind einer der wichtigen Punkte zur Entwicklung (Bildung). Die Bildung ist auch abhängig von den Lehrern. Schüler sind meistens bzw. der Großteil, in der Pubertät. Lehrer müssten wissen wie man mit Schülern umgehen sollte und ganz vorsichtig handeln. Schüler sind noch nicht ganz ausgewachsen und deren Denkweise wie Reife entspricht oft nicht der, der Erwachsenen.

  • 1.] Ja, darf sie. Geht es um ein Unterrichtsfach, wo diese Lehrkraft mitwirkt darf sie rechtlich gesehen dich ausfragen. Gerne kannst du jedoch, aufgrund der Tatsache, dass du die letzten Unterrichtsstunden nicht anwesend warst, eine Beschwerde bei der Direktion deiner Schule einreichen.

    2.] Nein, darf sie nicht. Verherrende Gewalt ist von Lehrkraft an Schüler verboten. Zudem dürfen Schüler von der Lehrkraft nicht von der Schülerschaft ausgeschlossen und öffentlich an den Pranger gestellt werden.

    3.] Natürlich musst du mit dem Stoff ausgefragt werden, den du auch tatsächlich gelehrt bekommen hast, in diesem Punkt auch genau von dieser Lehrkraft.

    4.] Wie schon bei Punkt 1 erwähnt kannst du bei der Direktion oder Administration (gibt es an manchen Schulen) eine Beschwerde einreichen, mit Eltern klingt überzeugender. =)

    Mit freundlichen Grüßen,
    Unaytix

    Zitat

    Man wird vergessen, was du gesagt hast.
    Man wird vergessen, was du getan hast.
    Man wird aber nicht vergessen, welche Gefühle du ausgelöst hast.

    2 Mal editiert, zuletzt von Unaytix (18. Juli 2015 um 23:07)

  • Ich kenne mich dort ein bisschen aus, da ich schon selber in der Klemme gesessen habe.

    Zunächst musst du wissen, dass eine Note nicht errechnet wird. Sie wird erteilt. Das bedeutet so viel wie: Der Lehrer hat eine Art pädagogischen Spielraum, dieser kann bis zu einer ganzen Note ausgenutzt werden.
    Diese Note muss aber erst bei den Zeugniskonferenzen "abgenommen" werden, das bedeutet soviel wie das jeder Lehrer dafür/dagegen sprechen kann.

    Ein Lehrer kann dir auch nicht einfach ne 5 auf dem Zeugnis geben, ohne das du davon in Kenntnis gesetzt wurdest (ich glaube mind. 2 Wochen vor der Konferenz muss es sein). Dies kann entweder durch einen Einblick in deine Noten stattfinden, durch einen blauen Brief, durch ein Gespräch oder sonstiges. Wurdest du nicht in Kenntnis gesetzt, hat der Lehrer rechtlich einiges falsch gemacht und die Note muss neu erteilt werden.

    Solltest du auch nicht grade am letzten Tag vor den Konferenzen ankommen, kann dir das Recht auf Verbesserung (durch Extraaufgaben oder sonst was) nicht verwehrt werden. Jedoch kann auch hier der Lehrer einfach sagen: Ich habe bereits genug Noten von dir.

    Nun zu der Abfrage: Solltest du bis zu dem Tag der Abfrage krank gewesen sein, würde ich mich beim Schulleiter melden. Solltest du jedoch vor der Abfrage 1 Tag in der Schule gewesen sein, hättest du den Stoff eigenständig nachholen müssen. Fragt dich der Lehrer Stoff ab, den ihr niemals im Unterricht hattet, ist die Abfrage rechtlich ungültig.

    Beleidigen darf dich ein Lehrer gewiss nicht, jedoch ist hier auch wieder abzuschätzen in wie weit er dich beleidigt hat. Sollte es ein "Du bist faul und machst nichts, außerdem bist du ein Nichtsnutz" gewesen sein, um Gotteswillen dafür kommt er nicht hinter Gitter.
    Sofern du persönlich und emotional so gedemütigt wirst, dass ein Unterricht von deiner Seite nicht stattfinden kann, ist das was anderes.

    Hoffe ich konnte dir ein wenig helfen.
    Grüße.

    Einmal editiert, zuletzt von Kpoi (18. Juli 2015 um 12:10)

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