Sehr geehrter Herr Aeterox,
Ihre jüngst eingegangene Stellungnahme wurde durch die zuständige Fachabteilung für digitale Eigenleistungsbehauptungen, geheime Headerangelegenheiten und sonstige internetbezogene Großvorhaben mit der gebotenen Ernsthaftigkeit entgegengenommen, ausgedruckt, mehrfach gelocht und dem bereits erheblich angewachsenen Verwaltungsvorgang unter dem Aktenzeichen
HERO-KI/BATMAN-0815-§69
ordnungsgemäß beigefügt.
Nach eingehender, interdisziplinärer und vollständig ergebnisoffener Prüfung Ihrer Ausführungen darf zunächst festgestellt werden, dass die von Ihnen vorgebrachten Vergleiche mit Porsche-Motorenbauplänen, internationalen Industriegeheimnissen und hochsensiblen Entwicklungsunterlagen zweifellos geeignet sind, den außerordentlichen Stellenwert des vorliegenden Habbo-Projekts innerhalb der globalen Technologie- und Automobilwirtschaft angemessen zu verdeutlichen.
Es ist der prüfenden Stelle inzwischen selbstverständlich bewusst geworden, dass bereits die unverbindliche Nachfrage nach einem technisch belanglosen Codeausschnitt möglicherweise geeignet gewesen wäre, das gesamte wirtschaftliche Fundament des Unternehmens, die internationale Wettbewerbsfähigkeit des Standorts sowie mutmaßlich auch die Stabilität des europäischen Binnenmarktes nachhaltig zu gefährden.
Für diese fahrlässige Unterschätzung der Tragweite wird um Nachsicht gebeten.
Insbesondere war der Behörde bislang nicht bekannt, dass ein gewöhnlicher PHP-Header offenbar einen vergleichbaren Geheimhaltungsgrad aufweist wie:
- die Konstruktionsunterlagen eines Hochleistungsmotors,
- die Zugangsdaten eines internationalen Finanzinstituts,
- die Rezeptur eines weltweit bekannten Erfrischungsgetränks,
- sowie die genaue technische Funktionsweise der noch nicht vollständig entfernten Batman-Platzhaltergrafiken.
Die Sachbearbeitung wurde entsprechend nachgeschult.
Ungeachtet dessen konnte auch der nunmehr eingereichten Stellungnahme leider weiterhin nicht entnommen werden, in welcher konkreten Weise die öffentlich getätigte Behauptung, wonach sämtliche Bestandteile vom PHP-Code bis zur Grafik vollständig aus eigener Hand entstanden seien, objektiv nachvollzogen werden kann.
Der Hinweis, dass man grundsätzlich niemandem Einblick gewähren müsse, ist zweifellos zutreffend. Ebenso zutreffend wäre allerdings auch der Hinweis, dass eine außergewöhnlich weitreichende öffentliche Behauptung nicht allein dadurch glaubwürdiger wird, dass jeder Nachweis vorsorglich zum streng geheimen Geschäftsgeheimnis erklärt wird.
Das zuständige Referat erlaubt sich daher folgende behördliche Zusammenfassung:
Niemand verlangt den vollständigen Quellcode.
Niemand verlangt Zugang zur Datenbank.
Niemand verlangt die Herausgabe der angeblichen Porsche-Motorenpläne.
Man hat lediglich gefragt, woran die behauptete vollständige Eigenentwicklung erkennbar ist.
Dass hierauf nunmehr mit einer verteidigungspolitischen Geheimhaltungsdoktrin reagiert wurde, wird verwaltungsintern als ausgesprochen ambitioniert bewertet.
Besondere Beachtung fand darüber hinaus die sinngemäße Auffassung, Webseiten hätten früher im Wesentlichen aus Textdateien und Hoffnung bestanden. Dieser Aussage wird seitens der Behörde ausdrücklich nicht widersprochen.
Nach Sichtung des vorliegenden Projekts besteht vielmehr der begründete Verdacht, dass zumindest der Bestandteil „Hoffnung“ auch im aktuellen Entwicklungsprozess weiterhin eine tragende technische Säule darstellen könnte.
Die sichtbaren KI-Arbeitsanweisungen, nicht vollständig bereinigten Platzhalter, auffälligen inhaltlichen Überschneidungen und sonstigen digitalen Rückstände wurden zwischenzeitlich durch die Abteilung für visuelle Spurensicherung dokumentiert.
Der Vorgang „Batman“ konnte dabei noch nicht abschließend geklärt werden.
Bis zum Eingang einer plausiblen Stellungnahme gilt die Grafik daher weiterhin als amtlich sichergestelltes Beweismittel und darf weder entfernt, verändert noch durch eine vollständig selbst entwickelte Superman-Grafik ersetzt werden.
Die Aussage, Kritiker würden lediglich Screenshots vergrößern und Sidebars vergleichen, wurde ebenfalls sorgfältig gewürdigt. Hierzu ist festzustellen, dass das Vergrößern von Screenshots regelmäßig dann entbehrlich wäre, wenn die betreffenden Auffälligkeiten nicht bereits in normaler Ansicht deutlich erkennbar wären.
Die Verantwortung hierfür kann daher nicht vollständig der prüfenden Öffentlichkeit auferlegt werden.
Im Übrigen begrüßt die Behörde ausdrücklich, dass das Projekt nach eigener Darstellung seit Jahrzehnten markenrechtlich, technisch und vermutlich auch metaphysisch abgesichert ist.
Zur abschließenden Bearbeitung werden noch folgende Unterlagen erbeten:
- ein Nachweis darüber, welches konkrete Schutzrecht gemeint ist,
- eine Erläuterung, weshalb dieses Schutzrecht die technische Eigenentwicklung beweisen soll,
- eine Bestätigung, dass Batman zum geschützten Unternehmensbestand gehört,
- sowie das vollständig ausgefüllte Formular HERO-17b – Erklärung über die eigenhändige Erstellung sämtlicher Pixel, Semikolons und Hintergrundverläufe.
Das Formular ist in dreifacher Ausfertigung, eigenhändig unterschrieben und vorzugsweise auf einer vollständig selbst entwickelten Papierart einzureichen.
Sollte erneut auf die besondere Geheimhaltung der Unterlagen verwiesen werden, genügt hilfsweise eine schriftliche Versicherung, dass der Quellcode tatsächlich existiert und sich nicht lediglich in einem bislang noch nicht abgeschlossenen Chatverlauf mit einer künstlichen Intelligenz befindet.
Bis zur endgültigen Entscheidung wird das Projekt verwaltungsrechtlich wie folgt eingestuft:
Eigenentwicklung: behauptet
Nachweise: nicht vorgelegt
Porsche-Vergleich: mehrfach vorhanden
Batman-Rückstände: aktenkundig
Neid der Allgemeinheit: nicht feststellbar
Unterhaltungswert des Verfahrens: außerordentlich hoch
Es wird ausdrücklich darauf hingewiesen, dass diese Zwischenmitteilung keine abschließende Entscheidung darstellt.
Das Verfahren bleibt geöffnet, solange neue Stellungnahmen eingehen, weitere Platzhalter entdeckt werden oder sich das zuständige Unternehmen erneut dazu veranlasst sieht, eine gewöhnliche Forendiskussion zur internationalen Wirtschaftsspionage hochzustufen.
Mit überaus förmlicher Anteilnahme und amtlich bestätigter Fassungslosigkeit
i. A. Libraski
Leitender Oberhauptsachbearbeiter
Zentralbehörde für digitale Eigenentwicklungen, geheime Header, automobile Quellcodevergleiche und ungeklärte Batman-Sachverhalte
Dieses Schreiben wurde vollständig eigenständig erstellt. Eine Offenlegung des zugrunde liegenden Schreibprozesses ist aus Gründen des behördlichen Geschäftsgeheimnisses ausgeschlossen.