Mein Eigenes Habbo Hotel

  • Sehr geehrter Herr Aeterox,

    Ihre Ernennung meiner Person zum Technical Lead wird hiermit zurückgewiesen.

    Neue Beweismittel haben die Sachlage inzwischen abschließend geklärt:

    Nach Sichtung dieser Seiten steht fest:

    Batman war niemals ein Platzhalter. Batman ist das Geschäftsmodell.

    Gotham, Alfred, Bat-Signal, Batcave und Hero-Struktur ziehen sich durch mehrere Projekte desselben Umfelds. Die bisherige Annahme eines versehentlich nicht entfernten Batman-Bildes war daher unzutreffend. Tatsächlich liegt eine langfristig angelegte, unternehmensübergreifende Fledermausstrategie vor.

    Auch die Behauptung „alles aus eigener Hand“ ist angesichts der eigenen Impressumsangaben und aufgeführten Beteiligten zumindest erklärungsbedürftig. Offenbar handelt es sich entweder um mehrere Hände oder um eine sehr große gemeinsame Hand.

    Die abschließende Bewertung lautet daher:

    Eigenentwicklung: behauptet
    Mehrere verbundene Projekte: nachgewiesen
    Batman: zentrale Unternehmensinfrastruktur
    Code: weiterhin im Zeugenschutzprogramm
    Beweisführung: abgeschlossen
    Verfahren: eingestellt
    Thread: kann geschlossen werden

    Eine weitere Prüfung ist weder erforderlich noch der geistigen Gesundheit der Beteiligten zumutbar.

    Mit abschließend eigenentwickelten Grüßen

    i. A. Libraski
    Sonderbeauftragter für Hero-Beweisketten und digitale Batman-Großverfahren

    Rechtsbehelfsbelehrung: Ein Widerspruch ist ausgeschlossen. Batman ist root. Die Akte ist zu.

  • du als ich vor 23 Jahren angefangen habe irgendwas im Netz zu Clonen habe ich auch durchaus Hacken gelernt aber habe es bis heute nie angewand außer mal paar DD verteilt aber aus dem alter bin ich raus

    warum ddos du andere is das nich illegal

    im zeitalter wo man noch in den 20er jahren war vor über knappe 25 Jahren hat man jeden mist gebaut ein DD war halt mal spielerrei zu bestimmten zeit aber das heißt nicht das man wen hacken kann oder will mir ist das alles von damals egal man war mal jung.

  • Du weißt schon dein Bild ist ne straftat nach § 185 des Strafgesetzbuches (StGB)

    Keine Ahnung wer dich belehrt hat aber lass dich juristisch neuberaten.
    Deine Behauptung, das Bild sei bereits eine Straftat, ist rechtlich nicht haltbar. Das Bild richtet sich weder gegen eine konkret benannte noch gegen eine eindeutig individualisierbare Person. Dass sich jemand subjektiv angesprochen oder beleidigt fühlt, genügt für eine Strafbarkeit nach § 185 StGB grundsätzlich nicht.

    Außerdem sind Meinungsfreiheit (Art. 5 Abs. 1 GG) und (soweit es sich um eine satirische oder künstlerische Darstellung handelt) auch die Kunstfreiheit (Art. 5 Abs. 3 GG) zu berücksichtigen.


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    be water my friend

  • Du weißt schon dein Bild ist ne straftat nach § 185 des Strafgesetzbuches (StGB)

    Keine Ahnung wer dich belehrt hat aber lass dich juristisch neuberaten.
    Deine Behauptung, das Bild sei bereits eine Straftat, ist rechtlich nicht haltbar. Das Bild richtet sich weder gegen eine konkret benannte noch gegen eine eindeutig individualisierbare Person. Dass sich jemand subjektiv angesprochen oder beleidigt fühlt, genügt für eine Strafbarkeit nach § 185 StGB grundsätzlich nicht.

    Außerdem sind Meinungsfreiheit (Art. 5 Abs. 1 GG) und (soweit es sich um eine satirische oder künstlerische Darstellung handelt) auch die Kunstfreiheit (Art. 5 Abs. 3 GG) zu berücksichtigen.

    Zur info Richtet suich eine solsche sache wo ein Beleidigendes wort wie Hurensohn drinne vorkommt gegen einen beitrag kann das straflich

    Strafe: Es droht eine Geldstrafe oder eine Freiheitsstrafe bis zu einem Jahr (bei öffentlicher Begehung bis zu zwei Jahren).

    Bedeuten
    eine Beleidigung kann strafbar sein, wenn sie sich gegen einen Beitrag richtet – vorausgesetzt, der Angriff trifft erkennbar den Verfasser oder die Verfasserin des Beitrags in seiner beziehungsweise ihrer Ehre. Ein reiner Gegenstand oder Text an sich hat keine Ehre, aber der Mensch dahinter wird durch den Angriff herabgewürdigt


    Dein Bild kann somit angriff sein und das ist zwar ein Antragsdelikt ich sehe jetzt davon ab aber denoch sollte man vorsichtig sein ich kenne mich mit den gesetzen aus ich arbeiten beruflich als Betreuer somit auch mit vielen behörden und gerichte auch anwälte desweiteren bin ich nebenberuflich noch journalist in der Fachpresse tätig und somit kenne ich mich da sehr gut aus.

  • Du weißt schon dein Bild ist ne straftat nach § 185 des Strafgesetzbuches (StGB)

    Keine Ahnung wer dich belehrt hat aber lass dich juristisch neuberaten.
    Deine Behauptung, das Bild sei bereits eine Straftat, ist rechtlich nicht haltbar. Das Bild richtet sich weder gegen eine konkret benannte noch gegen eine eindeutig individualisierbare Person. Dass sich jemand subjektiv angesprochen oder beleidigt fühlt, genügt für eine Strafbarkeit nach § 185 StGB grundsätzlich nicht.

    Außerdem sind Meinungsfreiheit (Art. 5 Abs. 1 GG) und (soweit es sich um eine satirische oder künstlerische Darstellung handelt) auch die Kunstfreiheit (Art. 5 Abs. 3 GG) zu berücksichtigen.

    Zu Infomation

    Das Wort „Hurensohn“ ist keine geschützte Meinungsäußerung nach Art. 5 Abs. 1 GG. Es handelt sich um eine sogenannte Formalbeleidigung. Das Schimpfwort zielt ausschließlich auf die Herabwürdigung und Verächtlichmachung einer Person ab. Die Grenze der Meinungsfreiheit ist hier klar überschritten, weshalb die Äußerung strafbar nach § 185 StGB sein kann.

  • Keine Ahnung wer dich belehrt hat aber lass dich juristisch neuberaten.
    Deine Behauptung, das Bild sei bereits eine Straftat, ist rechtlich nicht haltbar. Das Bild richtet sich weder gegen eine konkret benannte noch gegen eine eindeutig individualisierbare Person. Dass sich jemand subjektiv angesprochen oder beleidigt fühlt, genügt für eine Strafbarkeit nach § 185 StGB grundsätzlich nicht.

    Außerdem sind Meinungsfreiheit (Art. 5 Abs. 1 GG) und (soweit es sich um eine satirische oder künstlerische Darstellung handelt) auch die Kunstfreiheit (Art. 5 Abs. 3 GG) zu berücksichtigen.

    Zu Infomation

    Das Wort „Hurensohn“ ist keine geschützte Meinungsäußerung nach Art. 5 Abs. 1 GG. Es handelt sich um eine sogenannte Formalbeleidigung. Das Schimpfwort zielt ausschließlich auf die Herabwürdigung und Verächtlichmachung einer Person ab. Die Grenze der Meinungsfreiheit ist hier klar überschritten, weshalb die Äußerung strafbar nach § 185 StGB sein kann.

    In Wort, in Wort ist es nicht geschützt, Chat-gpt unterscheidet net zwischen Wort und Bild wesegen du dich nicht von Ki`s beraten lassen solltest.

    PS: nicht der Kläger lehrt den Richter sondern anders rum


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    be water my friend

    2 Mal editiert, zuletzt von Egi (6. August 2026 um 22:59)

  • Beitrag von Sound (6. August 2026 um 23:19)

    Dieser Beitrag wurde vom Autor gelöscht (6. August 2026 um 23:38).
  • Zu Infomation

    Das Wort „Hurensohn“ ist keine geschützte Meinungsäußerung nach Art. 5 Abs. 1 GG. Es handelt sich um eine sogenannte Formalbeleidigung. Das Schimpfwort zielt ausschließlich auf die Herabwürdigung und Verächtlichmachung einer Person ab. Die Grenze der Meinungsfreiheit ist hier klar überschritten, weshalb die Äußerung strafbar nach § 185 StGB sein kann.

    In Wort, in Wort ist es nicht geschützt, Chat-gpt unterscheidet net zwischen Wort und Bild wesegen du dich nicht von Ki`s beraten lassen solltest.

    PS: nicht der Kläger lehrt den Richter sondern anders rum

    Ich arbeite nicht mit ki oder so aber denk du mal weiter ENDE

  • In Wort, in Wort ist es nicht geschützt, Chat-gpt unterscheidet net zwischen Wort und Bild wesegen du dich nicht von Ki`s beraten lassen solltest.

    PS: nicht der Kläger lehrt den Richter sondern anders rum

    Ich arbeite nicht mit ki oder so aber denk du mal weiter ENDE

    abgesehen davon dass alle deine projekte voller ki-kommentare ist, sei es javascript-snippets die kreuz und quer zu finden sind oder das 0815 design was nahezu jedes mal gepullt wird, wenn ki seiten generiert. ich hoff du bleibst dir wenigstens selbst treu.

    ist halt blöd wenn hier keiner deine prompts appreciated, du bist nicht der erste mit ki diggi

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    Sound neues PB?

    Also normalerweise bin ich derjenige der sowas nicht hochholt... aber das alles gibt mir sowas von 2014 Retrotown Vibes.
    Die Bilder mit Paint und Cracked Photoshop gemacht... gemischt mit "Ich hol polidsei und zeig dich an amk"
    Rest schreib ich irgendwann mal.

  • MODSirSonay 7. August 2026 um 18:21

    Hat das Thema geschlossen.

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