so ich habe nun mal eine Kopie auf eine domain gesetzt es ist jetzt nur zum ansehen bin mal gespannt ob wer sagt da ist Habbo.st oder sontiges nur weil eventuell mal ein Name aus einem Text = ist
ich habe eine frage
Ja ?
so ich habe nun mal eine Kopie auf eine domain gesetzt es ist jetzt nur zum ansehen bin mal gespannt ob wer sagt da ist Habbo.st oder sontiges nur weil eventuell mal ein Name aus einem Text = ist
ich habe eine frage
Ja ?
ich habe eine frage
Ja ?
kannst du hacken andre
wieso sollte ich hacken andere aus welchem grund sollte ich das tun ?
wieso sollte ich hacken andere aus welchem grund sollte ich das tun ?
ich frag nur ob du es kannst und nicht machst mein freund!!
du als ich vor 23 Jahren angefangen habe irgendwas im Netz zu Clonen habe ich auch durchaus Hacken gelernt aber habe es bis heute nie angewand außer mal paar DD verteilt aber aus dem alter bin ich raus
Alles anzeigenAlles anzeigenBetreff: Zurückweisung Ihres Widerspruchs sowie Einleitung eines erweiterten Batman-Feststellungsverfahrens
Sehr geehrte Abteilung für unbelegte Behauptungen und strategisches Selbstvertrauen,
der Eingang Ihres als „Bescheidbestätigung“ bezeichneten Schreibens wird hiermit bestätigt. Nach eingehender Prüfung durch die zuständige Stabsstelle, das Referat für digitale Spurensicherung sowie den vorübergehend hinzugezogenen Beauftragten für nächtliche Datenbanküberwachung musste festgestellt werden, dass Ihr Vorbringen zwar einen erheblichen Unterhaltungswert aufweist, in rechtlicher, technischer und fledermauskundlicher Hinsicht jedoch nicht geeignet ist, das laufende Verfahren zu beenden.
Ihr Verweis auf § 1 Abs. 1 des sogenannten Internetgesetzbuches wurde geprüft. Die von Ihnen zitierte Vorschrift konnte weder im Bundesgesetzblatt noch in den einschlägigen technischen Dokumentationen aufgefunden werden. Nach derzeitiger Erkenntnislage handelt es sich vermutlich um Gewohnheitsrecht aus einschlägigen Forenbereichen.
Die dort offenbar geltende Beweisregel, wonach eine Behauptung allein durch selbstbewusstes Auftreten und die Verwendung des Wortes „Neid“ als erwiesen gilt, wird von dieser Behörde ausdrücklich anerkannt – allerdings ausschließlich für Diskussionen, in denen weder Nachweise noch belastbare Argumente zur Verfügung stehen.
Für technische Eigenentwicklungen gilt weiterhin der verwaltungsrechtliche Grundsatz:
Wer außergewöhnlich dick aufträgt, muss zumindest damit rechnen, dass jemand auf die Farbrolle schaut.
Ihre Ausführungen zur strategischen Gotham-Integration wurden mit besonderer Aufmerksamkeit behandelt. Die Behörde räumt ein, dass eine nächtliche Überwachung der Datenbank durch Batman grundsätzlich geeignet sein könnte, unbefugte Zugriffe, SQL-Injections sowie gewöhnliche Kleinkriminalität in der Benutzerverwaltung zu verhindern.
Unklar bleibt jedoch, weshalb Batman im vorliegenden Bildmaterial nicht als Sicherheitsmodul, sondern augenscheinlich als nicht ersetzte Beispielgrafik in Erscheinung tritt.
Die zuständige Fachstelle hat daher folgende technische Rückfragen formuliert:
- Verfügt Batman über einen eigenen Datenbankbenutzer?
- Erfolgt die Authentifizierung über Bat-Token, Session-Cookie oder bloße Einschüchterung?
- Werden fehlgeschlagene Login-Versuche im Batlog protokolliert?
- Ist die Batcave gemäß Datenschutz-Grundverordnung als Drittland einzustufen?
- Wer haftet, falls Robin versehentlich die Produktivdatenbank löscht?
Bis zur Beantwortung dieser Fragen kann eine Anerkennung Batmans als vollwertiger Bestandteil der Sicherheitsarchitektur nicht erfolgen.
Hinsichtlich der sichtbaren KI-Arbeitsanweisungen nehmen wir Ihre Erklärung zur Kenntnis, wonach diese ausschließlich der Transparenz dienen sollen. Diese Argumentation eröffnet zweifellos neue Maßstäbe im Bereich der offenen Softwareentwicklung.
Die Behörde begrüßt ausdrücklich, dass Nutzer künftig nicht nur das fertige Produkt, sondern gleichzeitig auch jene Anweisung sehen können, mit der das Produkt vermutlich erzeugt, verändert oder noch nicht vollständig bereinigt wurde.
Es handelt sich hierbei möglicherweise um das weltweit erste Verfahren des sogenannten Screenshot-basierten Open Source, bei dem der Quellcode zwar geheim bleibt, die Arbeitsanweisung jedoch versehentlich im Frontend veröffentlicht wird.
Ihre Feststellung, mehr Open Source sei praktisch nicht möglich, außer man würde den Source tatsächlich veröffentlichen, wurde an das Bundesamt für unfreiwillige Transparenz weitergeleitet.
Dort wird derzeit geprüft, ob folgende neue Lizenzform eingeführt werden kann:
KI-Prompt Public License, Version 0.1
Diese Lizenz gestattet die freie Betrachtung sichtbarer Arbeitsanweisungen, untersagt jedoch jeden Rückschluss auf die tatsächliche Entstehung des Projekts.
Auch Ihre Ausführungen zur Lebensweise hochqualifizierter Entwickler wurden zur Kenntnis genommen. Der Behörde war bislang nicht bekannt, dass Entwickler grundsätzlich abgeschirmt gehalten werden müssen, sich ausschließlich von Energy-Drinks ernähren und durch den Kontakt mit echtem PHP-Code in ihrem natürlichen Gleichgewicht gestört werden könnten.
Die ursprünglich angeforderte Lebenszeichenprüfung wird daher aus Gründen des Artenschutzes vorläufig ausgesetzt.
Stattdessen wird die zuständige Person gebeten, durch eine der folgenden schonenden Maßnahmen ihre Existenz nachzuweisen:
- einmaliges Ändern eines Seitentitels ohne KI-Anweisung,
- Entfernen eines Batman-Platzhalters unter kontrollierten Bedingungen,
- Erstellen einer funktionsfähigen Formularvalidierung,
- oder das selbstständige Setzen eines Semikolons ohne fremde Hilfestellung.
Eine öffentliche Vorführung ist nicht erforderlich. Die Maßnahme kann aus einem abgedunkelten Raum heraus erfolgen. Energy-Drinks dürfen mitgeführt werden.
Ihre gestellten Anträge werden wie folgt beschieden:
1. Sofortige Einstellung des Verfahrens
Abgelehnt.
Das Verfahren kann bereits deshalb nicht eingestellt werden, weil Ihre Stellungnahme weitere offene Fragen erzeugt hat, als zuvor überhaupt Gegenstand der Prüfung waren.
2. Anerkennung als vollständig eigenentwickelte Weltneuheit
Vorläufig abgelehnt.
Die bloße Kombination aus Habbo-Optik, KI-Rückständen, bekannten Seitenelementen und strategischem Selbstvertrauen erfüllt derzeit noch nicht die Voraussetzungen einer Weltneuheit. Eine Einstufung als „regional auffälliges Digitalvorhaben“ wird jedoch geprüft.
3. Rückwirkende Erteilung sämtlicher Markenrechte
Abgelehnt mangels Zuständigkeit, Grundlage und Restvernunft.
Die beantragten Schutzrechte an Headern, Sidebars, Eventnamen und Fledermäusen würden zudem zu erheblichen Konflikten mit der internationalen Internet-, Design- und Gotham-Gemeinschaft führen.
Insbesondere Fledermäuse stehen nach aktueller Behördenauffassung nicht zur exklusiven markenrechtlichen Aneignung bereit.
4. Öffentliche Entschuldigung gegenüber Batman
Teilweise stattgegeben.
Die Behörde bedauert, Batman vorschnell als gewöhnlichen Platzhalter eingeordnet zu haben. Eine vollständige Entschuldigung erfolgt jedoch erst nach Vorlage eines Nachweises über seine tatsächliche Tätigkeit innerhalb der Datenbanküberwachung.
Bis dahin lautet die offizielle Behördenposition:
Batman könnte entweder ein innovatives Sicherheitskonzept oder eine vergessene Grafik sein. Die Beweislage ist offen.
Ihre angedrohte Weiterleitung an die internationale Behörde für künstliche Intelligenz, Habbo-Navigation und verletzte Gründergefühle wird mit der gebotenen Gelassenheit erwartet.
Die hiesige Stabsstelle weist vorsorglich darauf hin, dass bereits ein enger fachlicher Austausch mit folgenden Institutionen besteht:
- dem Europäischen Ausschuss für übertriebene Eigenleistungsdarstellungen,
- der Zentralstelle für unberechtigte Porsche-Vergleiche,
- dem Bundesinstitut für nicht entfernte Platzhalter,
- sowie dem Sonderermittler für digitale Fledermaussachverhalte.
Für den Fall einer internationalen Eskalation ist die Behörde daher umfassend vorbereitet.
Das Verfahren wird ab sofort unter erweitertem Aktenzeichen geführt:
BAT-KI-HERO/0815-GOTHAM-OPEN-SOURCE
Bis zur endgültigen Klärung gelten folgende Feststellungen als vorläufig verbindlich:
Eigenentwicklung: weiterhin behauptet
Nachweise: weiterhin streng geheim
KI-Nutzung: angeblich Transparenzmaßnahme
Batman: mutmaßlicher Datenbankadministrator
Programmierer: artenschutzrechtlich abgeschirmt
Markenrechte: gefühlt umfassend
Neid: wiederholt behauptet, weiterhin nicht nachweisbar
Verfahrensende: nicht absehbar
Unterhaltungswert: behördlich außer KontrolleVon einer weiteren Fristsetzung über 48 Stunden wird gebeten abzusehen. Verwaltungsverfahren dieser Tragweite können nicht unter Zeitdruck abgeschlossen werden, insbesondere dann nicht, wenn zunächst geklärt werden muss, ob Batman nachts tatsächlich Dienst verrichtet oder lediglich seit mehreren Prompts auf seine Entfernung wartet.
Mit amtlich beglaubigtem Misstrauen und vollständig eigenentwickelter Hochachtung
i. A. Libraski
Leitender Regierungsbatmanoberinspektor
Stabsstelle für Eigenentwicklungsbehauptungen, KI-Offenlegungsversehen, strategisches Selbstvertrauen und digitale FledermausrückständeRechtsbehelfsbelehrung: Gegen diesen Bescheid kann binnen 14 Tagen Widerspruch eingelegt werden. Der Widerspruch ist auf einer vollständig eigenentwickelten Benutzeroberfläche einzureichen. Sichtbare KI-Arbeitsanweisungen führen nicht automatisch zur Unwirksamkeit, werden jedoch belächelt.
Betreff: Übernahme Ihrer Behörde wegen nachgewiesener Projektabhängigkeit
Sehr geehrter Herr Leitender Regierungsbatmanoberinspektor Libraski,
Ihr Schreiben unter dem Aktenzeichen BAT-KI-HERO/0815-GOTHAM-OPEN-SOURCE wurde vollständig gelesen. Dies war bereits die erste größere technische Leistung, die im Rahmen dieses Threads zweifelsfrei nachgewiesen werden konnte.
Nach Auswertung Ihrer Stellungnahme müssen wir allerdings feststellen, dass Sie sich inzwischen nicht mehr in der Rolle eines neutralen Prüfers befinden.
Sie sind emotional und organisatorisch vollständig in das Projekt integriert.
Während das eigentliche Entwicklerteam vermutlich gerade den nächsten Batman-Platzhalter sucht, haben Sie bereits:
- mehrere Fachabteilungen gegründet,
- eine eigene Lizenz entwickelt,
- Datenschutzfragen zur Batcave formuliert,
- Authentifizierungsverfahren für Batman entworfen,
- Haftungsfragen zu Robin geprüft,
- einen europäischen Behördenverbund aufgebaut,
- und dem Projekt ein erweitertes Aktenzeichen gegeben.
Damit haben Sie in einem Forenbeitrag mehr dokumentierte Entwicklungsarbeit geleistet als das Unternehmen auf sämtlichen bisher veröffentlichten Screenshots.
Herzlichen Glückwunsch. Sie sind ab sofort Technical Lead.
Ihr Einwand, die vollständige Eigenentwicklung sei weiterhin nicht bewiesen, ist außerdem überholt. Das Projekt verfügt inzwischen nachweislich über eine selbstständig arbeitende Verwaltungs-KI namens Libraski, die bei jeder neuen Antwort automatisch 1.500 Wörter Behördenprosa generiert.
Andere Habbo-Projekte besitzen Bots für Navigation, Handel und Moderation.
Wir besitzen einen autonomen Oberinspektor, der aus einem nicht entfernten Batman-Bild eigenständig ein europäisches Prüfverfahren entwickelt.
Das ist keine Schwäche. Das ist emergente Technologie.
Besonders begrüßen wir Ihre technischen Fragen:
1. Verfügt Batman über einen eigenen Datenbankbenutzer?
Nein. Batman ist root.
2. Erfolgt die Authentifizierung über Bat-Token, Session-Cookie oder Einschüchterung?
Über Zwei-Faktor-Einschüchterung. Passwort und körperliche Präsenz auf einem Hochhaus.
3. Werden fehlgeschlagene Logins im Batlog protokolliert?
Nein. Fehlgeschlagene Benutzer werden direkt an Arkham weitergeleitet.
4. Ist die Batcave laut DSGVO ein Drittland?
Die Batcave ist kein Drittland, sondern ein berechtigtes Interesse.
5. Wer haftet, wenn Robin die Produktivdatenbank löscht?
Alfred. Dafür ist er da.
Damit wurden sämtliche offenen technischen Fragen vollständig und vermutlich präziser beantwortet als alles, was bisher zum eigentlichen PHP-Code bekannt ist.
Ihre Einstufung als „regional auffälliges Digitalvorhaben“ akzeptieren wir im Übrigen ausdrücklich. Das ist bereits eine erhebliche Verbesserung gegenüber dem ursprünglichen Entwicklungsstatus „mehrere Screenshots mit sichtbaren Arbeitsanweisungen“.
Auch die von Ihnen vorgeschlagene KI-Prompt Public License 0.1 wird übernommen. Sie passt hervorragend zu diesem Thread, da inzwischen offensichtlich jeder Beteiligte KI verwendet, während gleichzeitig alle so tun, als würden sie persönlich die deutsche Verwaltungssprache neu erfinden.
Der Unterschied besteht lediglich darin:
Beim Projekt wurden die KI-Anweisungen versehentlich im Screenshot gelassen.
Bei Ihnen wurden sie erfolgreich entfernt, aber das Ergebnis schreit trotzdem aus jedem Absatz „Formuliere eine übertrieben lange, humorvolle Behördenantwort mit Batman-Bezug“.
Das ist keineswegs Kritik. Im Gegenteil. Transparenz kann schließlich auch akustisch erfolgen.
Das Verfahren wird daher von unserer Seite abschließend neu bewertet:
Eigenentwicklung: weiterhin behauptet
Code: weiterhin im Zeugenschutzprogramm
Batman: Root-Administrator
Robin: Datenschutzrisiko
Libraski: unfreiwilliger Technical Lead
KI-Nutzung: auf beiden Seiten atmosphärisch nachweisbar
Tatsächliche Projektentwicklung: unklar
Entwicklung des Behördenrollenspiels: kurz vor Release
Person mit dem größten Zeitinvestment: eindeutig SieIhr Widerspruch gegen die Einstellung des Verfahrens wird deshalb teilweise anerkannt.
Das technische Prüfverfahren bleibt geöffnet.
Das Behördenrollenspiel hingegen wird hiermit offiziell als erfolgreichstes und am weitesten entwickeltes Produkt des gesamten Threads veröffentlicht.
Eine Offenlegung des zugrunde liegenden Schreibprozesses ist nicht erforderlich. Nach drei Seiten Batman-Verwaltungsrecht haben wir inzwischen ungefähr verstanden, wie er aussieht.
Mit vollständig eigenentwickelter Anerkennung
i. A.
Geschäftsführung für behördlich erzeugte Nebenprojekte und unfreiwillige MitarbeitergewinnungAnlage: Ernennungsurkunde zum leitenden PHP-Batman
Vergütung: ein Screenshot und die Aussicht auf späteren Quellcode
Arbeitsbeginn: offensichtlich bereits erfolgt
Sehr geehrter Herr Aeterox,
Ihre Ernennung meiner Person zum Technical Lead wird hiermit zurückgewiesen.
Neue Beweismittel haben die Sachlage inzwischen abschließend geklärt:
Nach Sichtung dieser Seiten steht fest:
Batman war niemals ein Platzhalter. Batman ist das Geschäftsmodell.
Gotham, Alfred, Bat-Signal, Batcave und Hero-Struktur ziehen sich durch mehrere Projekte desselben Umfelds. Die bisherige Annahme eines versehentlich nicht entfernten Batman-Bildes war daher unzutreffend. Tatsächlich liegt eine langfristig angelegte, unternehmensübergreifende Fledermausstrategie vor.
Auch die Behauptung „alles aus eigener Hand“ ist angesichts der eigenen Impressumsangaben und aufgeführten Beteiligten zumindest erklärungsbedürftig. Offenbar handelt es sich entweder um mehrere Hände oder um eine sehr große gemeinsame Hand.
Die abschließende Bewertung lautet daher:
Eigenentwicklung: behauptet
Mehrere verbundene Projekte: nachgewiesen
Batman: zentrale Unternehmensinfrastruktur
Code: weiterhin im Zeugenschutzprogramm
Beweisführung: abgeschlossen
Verfahren: eingestellt
Thread: kann geschlossen werden
Eine weitere Prüfung ist weder erforderlich noch der geistigen Gesundheit der Beteiligten zumutbar.
Mit abschließend eigenentwickelten Grüßen
i. A. Libraski
Sonderbeauftragter für Hero-Beweisketten und digitale Batman-Großverfahren
Rechtsbehelfsbelehrung: Ein Widerspruch ist ausgeschlossen. Batman ist root. Die Akte ist zu.
du als ich vor 23 Jahren angefangen habe irgendwas im Netz zu Clonen habe ich auch durchaus Hacken gelernt aber habe es bis heute nie angewand außer mal paar DD verteilt aber aus dem alter bin ich raus
was wurde aus Witti22 dem pseudo damals
du als ich vor 23 Jahren angefangen habe irgendwas im Netz zu Clonen habe ich auch durchaus Hacken gelernt aber habe es bis heute nie angewand außer mal paar DD verteilt aber aus dem alter bin ich raus
warum ddos du andere is das nich illegal
du als ich vor 23 Jahren angefangen habe irgendwas im Netz zu Clonen habe ich auch durchaus Hacken gelernt aber habe es bis heute nie angewand außer mal paar DD verteilt aber aus dem alter bin ich raus
warum ddos du andere is das nich illegal
im zeitalter wo man noch in den 20er jahren war vor über knappe 25 Jahren hat man jeden mist gebaut ein DD war halt mal spielerrei zu bestimmten zeit aber das heißt nicht das man wen hacken kann oder will mir ist das alles von damals egal man war mal jung.
Du weißt schon dein Bild ist ne straftat nach § 185 des Strafgesetzbuches (StGB)
Keine Ahnung wer dich belehrt hat aber lass dich juristisch neuberaten.
Deine Behauptung, das Bild sei bereits eine Straftat, ist rechtlich nicht haltbar. Das Bild richtet sich weder gegen eine konkret benannte noch gegen eine eindeutig individualisierbare Person. Dass sich jemand subjektiv angesprochen oder beleidigt fühlt, genügt für eine Strafbarkeit nach § 185 StGB grundsätzlich nicht.
Außerdem sind Meinungsfreiheit (Art. 5 Abs. 1 GG) und (soweit es sich um eine satirische oder künstlerische Darstellung handelt) auch die Kunstfreiheit (Art. 5 Abs. 3 GG) zu berücksichtigen.
Du weißt schon dein Bild ist ne straftat nach § 185 des Strafgesetzbuches (StGB)
Keine Ahnung wer dich belehrt hat aber lass dich juristisch neuberaten.
Deine Behauptung, das Bild sei bereits eine Straftat, ist rechtlich nicht haltbar. Das Bild richtet sich weder gegen eine konkret benannte noch gegen eine eindeutig individualisierbare Person. Dass sich jemand subjektiv angesprochen oder beleidigt fühlt, genügt für eine Strafbarkeit nach § 185 StGB grundsätzlich nicht.Außerdem sind Meinungsfreiheit (Art. 5 Abs. 1 GG) und (soweit es sich um eine satirische oder künstlerische Darstellung handelt) auch die Kunstfreiheit (Art. 5 Abs. 3 GG) zu berücksichtigen.
Zur info Richtet suich eine solsche sache wo ein Beleidigendes wort wie Hurensohn drinne vorkommt gegen einen beitrag kann das straflich
Strafe: Es droht eine Geldstrafe oder eine Freiheitsstrafe bis zu einem Jahr (bei öffentlicher Begehung bis zu zwei Jahren).
Bedeuten
eine Beleidigung kann strafbar sein, wenn sie sich gegen einen Beitrag richtet – vorausgesetzt, der Angriff trifft erkennbar den Verfasser oder die Verfasserin des Beitrags in seiner beziehungsweise ihrer Ehre. Ein reiner Gegenstand oder Text an sich hat keine Ehre, aber der Mensch dahinter wird durch den Angriff herabgewürdigt
Dein Bild kann somit angriff sein und das ist zwar ein Antragsdelikt ich sehe jetzt davon ab aber denoch sollte man vorsichtig sein ich kenne mich mit den gesetzen aus ich arbeiten beruflich als Betreuer somit auch mit vielen behörden und gerichte auch anwälte desweiteren bin ich nebenberuflich noch journalist in der Fachpresse tätig und somit kenne ich mich da sehr gut aus.
Du weißt schon dein Bild ist ne straftat nach § 185 des Strafgesetzbuches (StGB)
Keine Ahnung wer dich belehrt hat aber lass dich juristisch neuberaten.
Deine Behauptung, das Bild sei bereits eine Straftat, ist rechtlich nicht haltbar. Das Bild richtet sich weder gegen eine konkret benannte noch gegen eine eindeutig individualisierbare Person. Dass sich jemand subjektiv angesprochen oder beleidigt fühlt, genügt für eine Strafbarkeit nach § 185 StGB grundsätzlich nicht.Außerdem sind Meinungsfreiheit (Art. 5 Abs. 1 GG) und (soweit es sich um eine satirische oder künstlerische Darstellung handelt) auch die Kunstfreiheit (Art. 5 Abs. 3 GG) zu berücksichtigen.
Zu Infomation
Das Wort „Hurensohn“ ist keine geschützte Meinungsäußerung nach Art. 5 Abs. 1 GG. Es handelt sich um eine sogenannte Formalbeleidigung. Das Schimpfwort zielt ausschließlich auf die Herabwürdigung und Verächtlichmachung einer Person ab. Die Grenze der Meinungsfreiheit ist hier klar überschritten, weshalb die Äußerung strafbar nach § 185 StGB sein kann.
so hiermit kann das ganze geschlossen werden es wurde alles gesagt einiges ging ins Strafbare rein denoch kann es geschlossen werden bevor hier noch andere dinge über die tastatur fliegen
so hiermit kann das ganze geschlossen werden es wurde alles gesagt einiges ging ins Strafbare rein denoch kann es geschlossen werden bevor hier noch andere dinge über die tastatur fliegen
was soll denn anderen fliegen?! :O
Keine Ahnung wer dich belehrt hat aber lass dich juristisch neuberaten.
Deine Behauptung, das Bild sei bereits eine Straftat, ist rechtlich nicht haltbar. Das Bild richtet sich weder gegen eine konkret benannte noch gegen eine eindeutig individualisierbare Person. Dass sich jemand subjektiv angesprochen oder beleidigt fühlt, genügt für eine Strafbarkeit nach § 185 StGB grundsätzlich nicht.Außerdem sind Meinungsfreiheit (Art. 5 Abs. 1 GG) und (soweit es sich um eine satirische oder künstlerische Darstellung handelt) auch die Kunstfreiheit (Art. 5 Abs. 3 GG) zu berücksichtigen.
Zu Infomation
Das Wort „Hurensohn“ ist keine geschützte Meinungsäußerung nach Art. 5 Abs. 1 GG. Es handelt sich um eine sogenannte Formalbeleidigung. Das Schimpfwort zielt ausschließlich auf die Herabwürdigung und Verächtlichmachung einer Person ab. Die Grenze der Meinungsfreiheit ist hier klar überschritten, weshalb die Äußerung strafbar nach § 185 StGB sein kann.
In Wort, in Wort ist es nicht geschützt, Chat-gpt unterscheidet net zwischen Wort und Bild wesegen du dich nicht von Ki`s beraten lassen solltest.
PS: nicht der Kläger lehrt den Richter sondern anders rum
Zu Infomation
Das Wort „Hurensohn“ ist keine geschützte Meinungsäußerung nach Art. 5 Abs. 1 GG. Es handelt sich um eine sogenannte Formalbeleidigung. Das Schimpfwort zielt ausschließlich auf die Herabwürdigung und Verächtlichmachung einer Person ab. Die Grenze der Meinungsfreiheit ist hier klar überschritten, weshalb die Äußerung strafbar nach § 185 StGB sein kann.
In Wort, in Wort ist es nicht geschützt, Chat-gpt unterscheidet net zwischen Wort und Bild wesegen du dich nicht von Ki`s beraten lassen solltest.
PS: nicht der Kläger lehrt den Richter sondern anders rum
Ich arbeite nicht mit ki oder so aber denk du mal weiter ENDE
In Wort, in Wort ist es nicht geschützt, Chat-gpt unterscheidet net zwischen Wort und Bild wesegen du dich nicht von Ki`s beraten lassen solltest.
PS: nicht der Kläger lehrt den Richter sondern anders rumIch arbeite nicht mit ki oder so aber denk du mal weiter ENDE
abgesehen davon dass alle deine projekte voller ki-kommentare ist, sei es javascript-snippets die kreuz und quer zu finden sind oder das 0815 design was nahezu jedes mal gepullt wird, wenn ki seiten generiert. ich hoff du bleibst dir wenigstens selbst treu.
ist halt blöd wenn hier keiner deine prompts appreciated, du bist nicht der erste mit ki diggi

Sound neues PB?
Also normalerweise bin ich derjenige der sowas nicht hochholt... aber das alles gibt mir sowas von 2014 Retrotown Vibes.
Die Bilder mit Paint und Cracked Photoshop gemacht... gemischt mit "Ich hol polidsei und zeig dich an amk"
Rest schreib ich irgendwann mal.
Sie haben noch kein Benutzerkonto auf unserer Seite? Registrieren Sie sich kostenlos und nehmen Sie an unserer Community teil!