Rechtlich erlaubt Handys abzunehmen?

  • Ich wohne in Österreich und an meiner Schule ist auch Handy Verbot und falls sie dich mit einem Handy erwischen, geben sie es im Sekreteriat ab und wir müssen es am ende des Tages dort abholen. Ich glaube aber, dass dies von Land zu Land unterschiedlich ist oder dies die Schule in der Hausordnung festlegen darf.

    Mit freundlichen Grüßen,
    Alexander

    :P

  • Ein kompletter Staat schreibt solche Regeln schon mal gar nicht vor, da von Schule zu Schule das Benutzen eines mobilen Telefons anders gesetzt wird. Manche Schulen erlauben das Benutzen auf dem Schulgelände, manche nicht. Bevor man voll in das Schuljahr startet muss man immer die Regeln der Schule unterschreiben und einwilligen, dass man diese akzeptiert. Es ist somit die Hausordnung, welche jede Schule festlegen darf, wie sie lustig ist. Eine Überschneidung der Regeln kommt erst dann, wenn das Grundrecht bzw. das Bürgerrecht verletzt wird. Ein Mensch hat in einem bestimmten Rahmen gewisse Ansprüche auf sein Eigentum und durch Verletzung der Hausordnungen dürfen Eigentümer ihr Gut nicht wechseln. Das Entwenden des Mobilgerätes ist soweit erlaubt, bis die betroffene Person wieder ein Recht auf sein Eigentum hat. Eine fiese Option der Schule ist es, wenn sie die rechtlichen Vertreter, also meistens die Eltern mit ins Spiel bringen, dass diese das Handy abholen müssen, was erlaubt ist, wenn man unter 18 ist, da die Eltern das Recht der Kinder vertreten und somit kann eine Schule die Ausgabe des Gerätes verweigern, bis ein Vertreter dieses abholt.

  • Sind aber echt komische Regeln, würde es nicht abgeben.
    Noch dürfen sie dich ja nicht filzen  :sleeping:
    Bei uns ist es so, wenn man erwischt wird wie man das Handy benutzt wird es eingesammelt und ein Elternteil muss es wieder abholen.

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  • Bei meiner Schule müssen wir unsere Handys nicht abgeben, wenn einer erwischt wird das Handy abgenommen, und man bekommt es nach ende des Schulunterrichtes zurück, oder man muss es beim Direktor abholen.

    -

  • Es ist laut dem Straf Gesetzbuch Diebstahl.

    § 242 StGB Diebstahl
    (1) Wer eine fremde bewegliche Sache einem anderen in der Absicht wegnimmt, die Sache sich oder einem Dritten rechtswidrig zuzueignen, wird mit Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren oder mit Geldstrafe bestraft.

    (2) Der Versuch ist strafbar.
    (falls sie es nicht nach dem Unterricht zurück geben.

    Wer ich du würde ich das mal dem Rathaus weitergeben das sie ein Persönliches Eigentum einsacken
    Man kann ja verstehen das wenn einer im Unterricht mit Handy Spielt das es abgenommen wird.
    Aber das alle weg genommen werden und das Vor der Stunde. Ist normalerweise verboten.



    _________________________
    Sollte dies eine Neue Regelung sein. Dann
    nimm dein Handy erst recht nicht mit.

    Einmal editiert, zuletzt von Faulis. (18. Januar 2014 um 13:06)

  • Bei uns ist es auch voll kacke, wenn wir Handy spielen, im Unterricht, sagen die Pack dein Handy weg, aber wir dürfen immer Musik hören. :D

    Und wenn wir das 2x erwischt werden, wird es eingezogen und wir kriegen es nach der Stunde wieder.

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