In den Schulen gilt das gleiche wie vor Gericht:
„Jeder Mensch, der einer strafbaren Handlung beschuldigt wird, ist solange als unschuldig anzusehen, bis seine Schuld in einem öffentlichen Verfahren, in dem alle für seine Verteidigung nötigen Voraussetzungen gewährleistet waren, gemäß dem Gesetz nachgewiesen ist.“
mach dir mal keine Sorgen. Wenn deine Schule trotzdem irgendwelche Maßnahmen ziehen sollte hast du immernoch das Schulamt