Probleme mit der Schulleitung

  • In den Schulen gilt das gleiche wie vor Gericht:

    „Jeder Mensch, der einer strafbaren Handlung beschuldigt wird, ist solange als unschuldig anzusehen, bis seine Schuld in einem öffentlichen Verfahren, in dem alle für seine Verteidigung nötigen Voraussetzungen gewährleistet waren, gemäß dem Gesetz nachgewiesen ist.“

    mach dir mal keine Sorgen. Wenn deine Schule trotzdem irgendwelche Maßnahmen ziehen sollte hast du immernoch das Schulamt

  • In den Schulen gilt das gleiche wie vor Gericht:

    „Jeder Mensch, der einer strafbaren Handlung beschuldigt wird, ist solange als unschuldig anzusehen, bis seine Schuld in einem öffentlichen Verfahren, in dem alle für seine Verteidigung nötigen Voraussetzungen gewährleistet waren, gemäß dem Gesetz nachgewiesen ist.“

    mach dir mal keine Sorgen. Wenn deine Schule trotzdem irgendwelche Maßnahmen ziehen sollte hast du immernoch das Schulamt

    Kann mich da auch anschließen, dass Gericht müsste auf deiner Seite sein, wenn was passiert.

    und Ich meinte, mit Verweisung -> von der Schule fliegen, deswegen.

  • Man sollte zuerst immer ein sachliches Gespräch mit den verantwortlichen führen.
    Mit sachlich meine ich nicht nur die Worte, sondern auch die Tonart, denn die macht bekanntlich die Musik.

    Es gibt in jeder Schule immer wieder Ansprechparter sollte etwas garnicht klappen (SV-Lehrer, Klassensprecher, Schülersprecher) - je nachdem, wie die aktuelle Situation ist.

    Bei einer Teilkonferenz erfolgt natürlich auch ein Eintrag in deine Schülerakte, der letztendlich nicht weiter schlimm ist, sollte nicht mehr passieren.
    Letztendlich regelt es aber jedes Bundesland und spezifisch jede Schule selbst.

  • In den Schulen gilt das gleiche wie vor Gericht:

    „Jeder Mensch, der einer strafbaren Handlung beschuldigt wird, ist solange als unschuldig anzusehen, bis seine Schuld in einem öffentlichen Verfahren, in dem alle für seine Verteidigung nötigen Voraussetzungen gewährleistet waren, gemäß dem Gesetz nachgewiesen ist.“

    mach dir mal keine Sorgen. Wenn deine Schule trotzdem irgendwelche Maßnahmen ziehen sollte hast du immernoch das Schulamt

    Recht haben und Recht bekommen sind zwei verschiedene Paar Schuhe. Auch vor Gericht.


    Ich würde erstmal nichts mehr sagen. Im Endeeffekt liegt die Beweislast ja in der Tat bei dem, der die Anschuldigungen äussert.


    :!: FileXs #Lieblingsmod. :!:
    ... still making kids cry since 2015.

  • Du hast auch nicht gerade korrekt gehandelt, aber da du es einsiehst und vor den allen Reue zeigst, wird da schon nichts passieren. Das ist für die nur Kinderstreit und wenn du nicht so groß negativ an der Schule bist, wird dir auch nichts passieren.
    Wobei ich es auch seltsam finde, dass ein Außenseiter andere so mobben würde.

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